Sehr geehrter Herr Neudek,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu Einzelfällen können wir in diesem Forum keine Stellung nehmen. Grundsätzlich gilt: Bisher erhält Leistungen der Pflegeversicherung nur, wer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens körperlich erheblich eingeschränkt ist. Deshalb werden geistig behinderte Menschen von der Pflegeversicherung oft nicht erfasst.
Mit der Reform der Pflegeversicherung wird sich das ändern. Auch Menschen, die wegen geistiger Behinderung besondere Betreuung und Zuwendung brauchen, erhalten dann Leistungen. Mit einer sogenannten Pflegestufe 0 können sie für Betreuung bis zu 2.400 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Ob die Voraussetzungen für die Pflegestufe 0 vorliegen, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.
Weitere Informationen rund um die Pflege erhalten Sie unter www.bmg.bund.de - Schwerpunkt Pflege.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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