Sehr geehrter Herr Dr. Seeber,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für die Entscheidung über die Jugendgefährdung von Medien ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) zuständig. Nähere Informationen über Verfahren und Entscheidungsgremien erhalten Sie unter http://www.bundespruefstelle.de/.
Im Falle des von Ihnen angesprochenen Kinderbuches hat das Bundesfamilienministerium eine Anfrage, die es erhalten hat, an die Prüfstelle weitergeleitet. Eine Entscheidung ist, soweit wir wissen, noch nicht gefallen.
Die Bundesprüfstelle leistet mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz und nimmt hier in verantwortungsvoller Weise die Schutz- und Wächterfunktion des Staates wahr. Denn Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen für den richtigen Umgang mit Medien aller Art sensibilisiert werden.
Die Verantwortung für den Jugendschutz wie auch für Bildung und Erziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Erziehung bedeutet, Kinder stark für das Leben zu machen, ihnen zu helfen, ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden und eigenverantwortlich zu handeln. Die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, ist Aufgabe des Staates. Denn mündige und verantwortungsbewusst handelnde Menschen sind die Grundvoraussetzung für unsere Gesellschaft, die auf Freiheitlichkeit, Toleranz und Pluralität gründet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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