Sehr geehrte Frau Cornelius,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung nimmt die Existenzsicherung von Kindern sehr ernst. Die getroffenen Maßnahmen werden laufend darauf überprüft, ob sie richtig und wirksam sind. Demnächst wird der Existenzminimumbericht erscheinen, aus dem auch hervorgehen wird, um wie viel die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II in den nächsten Jahren erhöht werden.
Nicht zu vergessen ist, dass die Grundsicherung ein staatliches Fürsorgesystem ist. Es gilt der Nachranggrundsatz, was bedeutet, dass Leistungen nur gezahlt werden, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Und, dass Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Das Kindergeld zählt als Einkommen. Es ist daher folgerichtig, dass die Summe vom eigenen Regelsatz für Kinder abgezogen werden. Dieser liegt mit 211 Euro für unter 14-Jährige beziehungsweise 281 Euro ab 14 Jahren höher als das Kindergeld.
Wir wissen, dass gerade Alleinerziehende ein höheres Armutsrisiko haben. Daher haben wir mit dem verbesserten Kinderzuschlag und der Wohngelderhöhung wichtige Leistungen beschlossen, die helfen können, Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Zudem werden jeweils zum Schuljahresbeginn hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf bekommen. Sie soll 100 Euro betragen und bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gewährt werden. Die Leistung dient insbesondere dazu, die persönliche Schulausstattung kaufen zu können, z.B. Schulranzen, Schreib- und Rechenmaterialien.
Die Bundesregierung stärkt Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung der Familien nachhaltig. Dazu gehören gezielte finanzielle Hilfen, mehr Familienorientierung in der Arbeitswelt sowie eine gute Betreuung und Förderung für Kinder aller Arbeitsgruppen. Dadurch wird die Chancen- und Teilhabegerechtigkeit gestärkt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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