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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Viktor Frick am 10. März 2009
15213 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Rauchfrei

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Nichtraucher in Deutschland, ca. 70 % der Bewohner, werden von dem restlichen Drittel der Raucher immer noch stark geschädigt, belästigt und gefährdet.
Dank der Gesetzes-Änderung durch Deutsche Politiker können wir zwar in vielen Gastwirtschaften unseren Aufenthalt genießen, jedoch wenn im Sommer die Fenster geöffnet werden, zieht der Rauch wohl wieder ins innere.
Deswegen ist es unverständlich, dass in der freien Natur weiter geraucht werden darf.

Sind doch die Folgen nachgewiesenermaßen so schädlich, dass sogar das deutsche Grundgesetz (§ 2,II) und das Deutsche Strafgesetzbuch (§ 224,I) solches unter Strafe stellen.

Auch die Umwelt, in der wir (noch) leben, wird von den vielen weg-geworfenen Kippen derart beschmutzt, dass unser Grundwasser zerstört wird.(Eine Kippe vergiftet ca. 40 Liter laut Kölner Stadtanzeiger vom 25.10.2006).

Sie, Frau Bundeskanzlerin, lenken nach Ihrem "besten Wissen und Gewissen" das Deutsche Volk und "wenden Gefahren ab".

Helfen Sie der Deutschen Nation, gesund und ohne "Rauchvergiftung" ihr Arbeit zu bewältigen ?

Gott segne Sie in Ihrer gewaltigen Verantwortung !

Viktor Frick

vorstand@nichtraucher-freiburg.de

www.nichtraucher-freiburg.de

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. April 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Frick,

vielen Dank für ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Vielen Menschen in Deutschland ist der Nichtraucherschutz ein besonderes Anliegen. Die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens sind unbestritten. Für die Bundesregierung ist der Schutz der Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens ein wichtiges Ziel.

Im Nichtraucherschutz gibt es jedoch aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes klare Zuständigkeiten. Sowohl der Bund als auch die Länder sind jeweils in bestimmten Bereichen zuständig. Die Bundesregierung kann diese Frage aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht per Erlass bundesweit – zum Beispiel für sämtliche öffentlichen Gebäude – regeln.

Mittlerweile haben Bund und Länder in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen umfassende gesetzliche Regelungen für den Nichtraucherschutz erlassen. Damit gilt in nahezu allen Bereichen ein Rauchverbot.

Seit September 2007 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. In allen Einrichtungen des Bundes darf seither nicht mehr geraucht werden. Außerdem gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu zählen Eisenbahnen, Busse, Taxen, Flugzeuge und Fähren sowie Personenbahnhöfe. Im Rahmen seiner Regelungskompetenz hat der Bund zudem die Altersgrenze für den Erwerb und Konsum von Zigaretten auf 18 Jahre angehoben. Seit Januar 2009 dürfen Zigaretten an Automaten nur an Volljährige abgegeben werden.

Zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Prävention und zum Nichtraucherschutz gehören seit längerem ebenso Tabaksteuererhöhungen, Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen, das Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten (zum Beispiel zu Werbezwecken), des Stückverkaufs von Einzelzigaretten und anderes.

Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer regeln Rauchverbote in Landesbehörden, Krankenhäusern, Kitas, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen sowie in Gaststätten. Einige Landesgesetze zu Rauchverboten in so genannten „Eckkneipen“ wurden im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Die Länder sind aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2009 dazu neue, für alle Beteiligten gerechte Regelungen zu treffen.

Wenn unter Hinweis auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein generelles Rauchverbot gefordert wird, ist zu beachten: Der Schutz der Gesundheit vor den Gefahren des Passivrauchens ist ein überragend hohes Gut. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 zum Rauchverbot in Gaststätten ausdrücklich festgestellt. Aber auch die Handlungsfreiheit von Rauchern sowie die wirtschaftliche Existenzfähigkeit - zum Beispiel von Gaststättenbesitzern - spielen eine Rolle. Es treffen also verschiedene Rechtsgüter aufeinander, zwischen denen ein angemessenes Gleichgewicht zu finden ist. Deshalb gibt es in Bund und Ländern kein absolutes und ohne jede Ausnahme geltendes Rauchverbot.

Bei der Zurückdrängung des Rauchens und im Nichtraucherschutz sind Kinder und Jugendliche eine sehr wichtige Zielgruppe. Denn die meisten Raucher haben in jungem Alter damit angefangen. Deshalb müssen gerade junge Menschen gut über die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens aufgeklärt werden. Besonders an sie richtet sich ein umfangreiches Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dafür werden Bundesmittel bereitgestellt.

Das Angebot umfasst neben Informationen im Internet zahlreiche Broschüren, Unterrichtsmaterialien, Filme, Plakate, Ausstellungen und Arbeitsmappen, um das Nicht-Rauchen zu fördern (siehe http://www.bzga.bund.de/). Dies hat wesentlich Anteil daran, dass das Rauchen in den letzten Jahren zurückgedrängt werden konnte.

Wichtig ist es, in den Bemühungen zur Eindämmung des Rauchens nicht nachzulassen. Derzeit bereitet die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ein Nationales Aktionsprogramm zur Tabakprävention vor.

Alle, die in Deutschland auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzes Verantwortung tragen, müssen ihren Pflichten konsequent nachkommen und Verstößen konsequent entgegengetreten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung