Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Kultur, Gesellschaft und Medien
Bewertung eines Sachverhaltes
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel,
von einem SPD - Politiker im Sächsischen Landtag
erhielt ich folgende Auskunft:
*Wenn ein Justizminister das Parlament und somit die
Öffentlichkeit mit einem gefälschten Gerichtsprotokoll
täuscht, dann ist das schon als Hochverrat zu werten.*
Von einem Vertreter der Exekutive
erhielt ich wiederum den Bescheid:
*Wenn ein Justizminister tatsächlich ein gefälschtes
Gerichtsprotokoll für richtig beurkundet haben sollte,
dann ist das nicht als Hochverrat sondern als ein
Bagatelldelikt, zu werten. Und Bagatelldelikte
brauchen nicht von Amts wegen
aufgeklärt werden.*
Gern würde ich hier Ihre Einschätzung,
als ein Mensch mit Herz, Seele
und Verstand, erfahren?
Dabei geht es mir hier nicht um eine Rechtsauskunft.
Zumal Sie mir sowieso keine Rechtsauskunft
geben dürfen.
Und in Hinblick auf Rechtsanwälte
gilt im Volksmund der Spruch:
*Ein Rechtssachverhalt + zwei Rechtsanwälte = Drei Rechtsmeinungen*.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
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