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Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 22. Juni 2010
19292 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Zum Begriff *Rechtsstaat*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel (CDU),

die BP - Kandidatin Frau Dr. Jochimsen (LINKE) glaubt,
dass die DDR nach einer juristischen Definition
ein Rechtsstaat war.

Und Herr Gauck (parteilos) -Kandidat der SPD
und GRÜNEN- meint, dass die DDR ein
Unrechtsstaat war und die BRD
ein Rechtsstaat ist.

Die Bewertung von Herrn Dr. Wulff (CDU)
- Kandidat von CDU/CSU und FDP -
kenne ich nicht.

Meiner Meinung nach liegt die Wahrheit
- wie so oft - irgendwo in der Mitte.

Bitte teilen Sie uns mit, was Sie unter Rechtsstaat
verstehen und ob die DDR ein Unrechtsstaat
war und ob die BRD ein Rechtsstaat ist?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. Juli 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden ist und das Streben nach Gerechtigkeit eine tragende Rolle spielt. Aus Art. 20, 28 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder das Bekenntnis zu diesem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Das Rechtsstaatsprinzip gehört zu den elementaren Verfassungsgrundsätzen. Es besagt nicht nur, dass der Staat eine Rechtsordnung aufstellt, sondern bedeutet zudem die Garantie rechtsstaatlicher Grundsätze. Diese Grundsätze werden unter anderem in Artikel 20 GG aufgeführt. Die wesentlichen Elemente sind: die Grundsätze der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG) und der Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns (Art. 20 Abs. 3 GG). Besonders hervorzuheben sind des weiteren die Gewährleistung persönlicher Grundrechte sowie der Grundsatz der umfassenden Gewährung von Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte bei Rechtsverletzungen (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG).

Ausführliche Informationen über den Rechtsstaat finden Sie hier: http://www.bpb.de/themen/1DHX27,0,0,Rechtsstaat.html http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=1RQ0L6

Alle Grundprinzipien des Rechtsstaats waren und sind in der Bundesrepublik erfüllt: Alles staatliche Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden (Rechtssicherheit), vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich (Rechtsgleichheit), unabhängige Gerichte schützen die Bürger vor willkürlichen Eingriffen des Staates (Rechtsschutz). Es gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Ebenso ist der besondere Schutz der Grundrechte gewahrt.

Diese juristisch und politisch geprägten Prinzipien des Rechtsstaats waren in der DDR nicht erfüllt. Die DDR war von ihrem ersten Tag an auf Unrecht und nicht auf Recht gegründet. Ein auf Unrecht gegründeter Staat kann kein Rechtsstaat sein.

Die Bundeskanzlerin beschreibt die DDR daher auch aufgrund ihrer Geschichte als Unrechtsstaat. So hat sie mehrfach auf die damals geschehenen Ungerechtigkeiten hingewiesen. Ein Ausschnitt aus einer Rede zum 20-jährigen Jubiläum des Mauerfalls verdeutlicht dies:

Aber das ändert nichts daran, dass die DDR ein Unrechtsstaat war. Sie war auf Unrecht gegründet. Es gab keine legale Opposition. Es gab keine unabhängige Justiz. Es gab keine kritischen Medien. Bevormundung, Unterdrückung von Widerspruch, Überwachung und Bespitzelung waren ständig anwesende Begleiter des täglichen Lebens. Hinter dem Schießbefehl stand nichts anderes als pure Menschenverachtung.

Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen: http://www.bundesregierung.de/nn_914560/Content/DE/Rede/2...

Weitere Reden der Bundeskanzlerin finden Sie unter: http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Rede/2010... http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Rede/2009...

Auch der damalige Bundespräsident Roman Herzog hat 1996 in einer Rede vor der Enquete-Kommission „SED-Diktatur“ folgendes festgestellt:

… „Die DDR verweigerte ihren Bürgern die grundlegenden demokratischen Rechte, sie machte Oppositionelle mundtot, und schreckte in Einzelfällen nicht einmal vor Mord und Verschleppung zurück. Sie war ein Unrechtsstaat!“ http://www.bundespraesident.de/-,2.12036/Rede-von-Bundesp...

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass der Begriff des Unrechtsstaats in abgewandelter Form als „SED-Unrechts-Regime“ bereits in Art. 17 S. 2 Einigungsvertrag verwendet wurde. Ebenso ist im Zweiten Gesetz zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 26. März 1993 und in Art. 315a des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom „SED-Unrechtsregime“ die Rede.

Wir empfehlen Ihnen im Übrigen die Lektüre der Informationen auf nachfolgenden Links:

http://www.bstu.bund.de/cln_028/DE/Home/homepage__node.ht...

http://www.stiftung-aufarbeitung.de/

http://www.notaufnahmelager-berlin.de/de/

http://www.havemann-gesellschaft.de/

http://www.stiftung-hsh.de/

http://www.gegen-vergessen.de/

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung