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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ulli Zedler am 20. August 2010
19121 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Ihr Versprechen vom 05. Oktober 2008 - Sicherheit der Spareinlagen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Am 05.Oktober 2008 gaben Sie vor der deutschen Bevölkerung folgende Garantieerklärung ab: (Zitat)"Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein."

Später, anläßlich der Pleite der isländischen Kauthing-Bank, die in Deutschland eine Niederlassung betrieb, versuchte der damalige Finanzminister Peer Steinbrück Ihre Erklärung dahingehend zu konkretisieren, daß selbstverständlich nur Sparguthaben deutscher Sparer bei einer Bank mit deutscher Banklizenz gemeint seien, keinsfalls könne die Bundesregierung für Kunden ausländischer Banken haften. Die Erklärung gelte allerdings für deutsche Banken in vollem Umfang für alle Spareinlagen, egal welche Höhe. Faktisch stellte damit die Bundesregierung Sparer bei privaten Banken mit den Sparern bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gleich.

Nun ist, nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) die 'noa Bank GmbH & Co. KG' in Frankfurt/Main, eine Bank mit deutscher Vollbanklizenz, mit rund 15.000 Kunden seit dem 18.08.2010 nicht mehr zahlungsfähig. Die Einlagen dort sind laut Aussage der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (kurz: EdB) nur bis 50.000 Euro von dieser Entschädigungseinrichtung geschützt. Viele Sparer haben aber, im Vertrauen auf den Bankenstandort Deutschland und auf Ihre Zusicherung bzw. letztlich ja die Zusicherung der Bundesregierung mehr als 50.000 Euro dort angelegt. Wie genau ist nun die Verfahrensweise, nach der Sie Ihre öffentliche Zusicherung jetzt einlösen, und mit welchem Zeitrahmen ist zu rechnen? Die Bankkunden erfahren bisher nichts, die Schalter der Bank sind für den Kundenverkehr geschlossen.

Für Information zum weiteren Vorgehen wäre ich und bis zu 15.000 weitere betroffene Sparer außerordentlich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ulli Zedler

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. September 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Zedler,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie erinnern mit Ihrer E-Mail an die dramatischen Wochen und Monate im Herbst 2008, dem Höhepunkt der internationalen Finanzkrise. Am 5. Oktober 2008 gaben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück eine Erklärung ab, dass die Bundesregierung für die Einlagen deutscher Sparer einsteht. Diese Erklärung diente dazu, bei den deutschen Sparern das Vertrauen, das durch die Finanzkrise verloren gegangen war, wieder herzustellen. Mit der Garantieerklärung versicherte die Bundesregierung, für den Fall, dass die bestehenden Sicherungssysteme versagen, alle nötigen Schritte zu unternehmen, damit die Spareinlagen der Bürger abgesichert sind.

Anders liegt der Fall bei der noa bank GmbH & Co. KG, die Sie ansprechen. Die Insolvenz dieser Bank, die erst seit September 2009 geschäftstätig ist, steht in keinem Zusammenhang mit der Finanzkrise. Deshalb zielte die Garantieerklärung vom Herbst 2008 nicht auf einen Fall wie den der noa bank ab.

Wie Sie zu Recht feststellen, sind die Kundeneinlagen (einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe) gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu 50.000 Euro pro Einleger geschützt. Die Entschädigungseinrichtung unterrichtete die Einleger der noa bank mittlerweile mit Schreiben vom 27. August 2010 über die Feststellung des Entschädigungsfalles und den weiteren Verlauf des Entschädigungsverfahrens.

Mehr dazu unter: Informationen der EdB http://www.edb-banken.de

Dass Einlagen über 50.000 Euro nicht geschützt sind, liegt insbesondere daran, dass die noa bank nicht am freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitgewirkt hat. Durch diese freiwillige Einlagensicherung wären auch Einlagen über 50.000 Euro abgesichert.

Den Kunden der noa bank dürfte bekannt gewesen sein, dass sich dieses Geldinstitut bedauerlicherweise nicht an dieser freiwilligen Sicherungseinrichtung beteiligt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung