Sehr geehrter Herr Zedler,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie erinnern mit Ihrer E-Mail an die dramatischen Wochen und Monate im Herbst 2008, dem Höhepunkt der internationalen Finanzkrise. Am 5. Oktober 2008 gaben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück eine Erklärung ab, dass die Bundesregierung für die Einlagen deutscher Sparer einsteht. Diese Erklärung diente dazu, bei den deutschen Sparern das Vertrauen, das durch die Finanzkrise verloren gegangen war, wieder herzustellen. Mit der Garantieerklärung versicherte die Bundesregierung, für den Fall, dass die bestehenden Sicherungssysteme versagen, alle nötigen Schritte zu unternehmen, damit die Spareinlagen der Bürger abgesichert sind.
Anders liegt der Fall bei der noa bank GmbH & Co. KG, die Sie ansprechen. Die Insolvenz dieser Bank, die erst seit September 2009 geschäftstätig ist, steht in keinem Zusammenhang mit der Finanzkrise. Deshalb zielte die Garantieerklärung vom Herbst 2008 nicht auf einen Fall wie den der noa bank ab.
Wie Sie zu Recht feststellen, sind die Kundeneinlagen (einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe) gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu 50.000 Euro pro Einleger geschützt. Die Entschädigungseinrichtung unterrichtete die Einleger der noa bank mittlerweile mit Schreiben vom 27. August 2010 über die Feststellung des Entschädigungsfalles und den weiteren Verlauf des Entschädigungsverfahrens.
Mehr dazu unter: Informationen der EdB http://www.edb-banken.de
Dass Einlagen über 50.000 Euro nicht geschützt sind, liegt insbesondere daran, dass die noa bank nicht am freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitgewirkt hat. Durch diese freiwillige Einlagensicherung wären auch Einlagen über 50.000 Euro abgesichert.
Den Kunden der noa bank dürfte bekannt gewesen sein, dass sich dieses Geldinstitut bedauerlicherweise nicht an dieser freiwilligen Sicherungseinrichtung beteiligt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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