Sehr geehrter Herr Keim,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In Deutschland schafft das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – auch im internationalen Vergleich – seit 2006 weitgehende Transparenz über die Arbeit von Ämtern und Behörden. Grundsätzlich sind Informationen über die Arbeit von Ämtern und Behörden für jedermann frei und voraussetzungslos zugänglich.
Das IFG macht es einfacher, amtliche Akten einzusehen. Damit wird den Informationsbedürfnissen interessierter Bürgerinnen und Bürgern entsprochen. Außerdem lassen sich Korruption und Amtsmissbrauch leichter aufdecken. Einzelne Bereiche wie personenbezogene Daten oder geistiges Eigentum müssen jedoch geschützt bleiben.
Korruption zu verhindern und zu bekämpfen gehört zu den zentralen gesellschaftspolitischen Aufgaben. Deutschland hat zur Korruptions-bekämpfung in der Vergangenheit eine Vielzahl von Rechtsakten erlassen. Dazu gehören zum Beispiel die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption. In der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung, dem Verhaltenskodex gegen Korruption und dem Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen sind wesentliche Elemente der Präventionsstrategie der Bundesregierung enthalten.
Im internationalen Bereich gibt es zur Korruptionsbekämpfung das EU-Bestechungsgesetz, das EU-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung und das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Deutschland hat bereits im Dezember 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet. Die geltende deutsche Rechtslage entspricht weitestgehend bereits den Vorgaben des Übereinkommens.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren kann. Dafür bedarf es nach dem Grundgesetz eines Vertragsgesetzes. Den Entwurf dafür wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorlegen, sobald Einvernehmen über ein Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens besteht. Dazu wäre es nötig, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu erweitern. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll aus der Mitte des Deutschen Bundestages vorgelegt werden. Wann das der Fall ist, lässt sich noch nicht absehen.
Zur Parteienfinanzierung informieren Sie sich bitte auf der Seite des Bundesinnenministeriums: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Them... Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Bundestages http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/di...
Im Regierungshandeln spielen Bürgernähe und Öffentlichkeit eine große Rolle. Die Bundeskanzlerin hat einen Zukunftsdialog begonnen, in dem sie mit Bürgerinnen und Bürgern sowie über einhundert Experten über drei grundlegende Fragestellungen diskutiert: Wie wollen wir zusammenleben? Wovon wollen wir leben? Wie wollen wir lernen?
Ziel ist es, einen gesamtgesellschaftlichen Austausch über die nahe Zukunft unseres Landes anzustoßen. Mit diesem neuen Vorgehen will die Bundeskanzlerin konkrete Handlungsvorschläge und Denkanstöße für die politische Arbeit gewinnen. Mehr zum Bürgerdialog: www.dialog-ueber-deutschland.de .
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationsfreiheitsgesetz: http://www.bfdi.bund.de/IFG/Home/homepage_node.html;jsess...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/...
Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. Februar 2012
1.
am 28. Februar 2012
2.
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