Sehr geehrte Frau Reyem,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.
Der Fiskalvertrag und der permanente Europäische Stabilitätsmechanismus ESM sind wesentliche Bausteine einer neuen Stabilitätsarchitektur für Europa. Entgegen Ihrer Behauptung hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat umfassend beteiligt. Ende Juni 2012 haben Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt:
• dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, sogenannter Fiskalvertrag und • dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
Damit hat der Fiskalvertrag die notwendige und der ESM-Vertrag die von der Bundesregierung gewünschte Zweidrittel-Mehrheit erhalten.
Hilfsmaßnahmen des ESM sind zudem nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages möglich. Die deutschen Regelungen setzen hierfür die Zustimmung des Plenums voraus. Der deutsche Vertreter im ESM-Gouverneursrat, Bundesfinanzminister Schäuble, ist daran gebunden. Insofern gilt hier ein sogenanntes „imperatives Mandat“.
Für den Fiskalvertrag war eine Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich: Der Grund ist, dass der Fiskalvertrag Regelung ist, die mit einer Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU vergleichbar ist. Durch den Fiskalvertrag bindet sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich: Sie verpflichtet sich, keine Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes, insbesondere der Artikel 109, 115 und 143d vorzunehmen (Verpflichtung, die nationale Schuldenbremse nicht vertragswidrig wieder abzuschaffen oder substanziell abzuschwächen).
Den ESM gründen die Vertragsstaaten durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg. Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und diese in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten der Eurozone zur Verfügung zu stellen. Die Eurostaaten müssen ihrerseits finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen und haften auch für die Rückzahlung. Die Hilfe muss zudem unabdingbar notwendig sein, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren.
Mehr dazu: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standard...
Zurzeit prüft das Bundesverfassungsgericht beide Verträge. Von dem Ergebnis der Prüfung hängt es ab, ob die Bundesregierung die Verträge unterzeichnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. August 2012
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am 11. August 2012
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am 22. August 2012
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