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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ynoel-Anna R. am 02. August 2012
11590 Leser · 3 Kommentare

Außenpolitik

Der ESM-Vertrag, rechtlich bedenklich und vorbei am Bundestag

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der ESM-Vertrag ist durch Verhandlungen der Regierungen zustande gekommen und wurde nicht im Rahmen der EU verfasst.

Die Mitwirkungsrechte des Bundestages und des Bundesrates wurden missachtet und verstößt gegen die Festlegung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.06.2012.

Darin heißt es:
Zu den Angelegenheiten der Europäischen Union im Sinne von Art. 23 Abs. 2 GG gehören Vertragsänderungen und entsprechende Änderungen auf der Ebene des Primärrechts (Art. 23 Abs. 1 GG) sowie Rechtsetzungsakte der Europäischen Union (Art. 23 Abs. 3 GG). Um eine Angelegenheit der Europäischen Union handelt es sich auch bei völkerrechtlichen Verträgen, wenn sie in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen. Maßgebend dafür ist eine Gesamtbetrachtung der Umstände, einschließlich der Regelungsinhalte, -ziele und -wirkungen.

Weiteres auf:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es2...

Frau Bundeskanzlerin, wer hat den ESM-Vertrag geschrieben? Nach welchem Recht ist er geschrieben worden? Welche Rechtsform hat der ESM?

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ynoel-Anna Reyem

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. September 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Reyem,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.

Der Fiskalvertrag und der permanente Europäische Stabilitätsmechanismus ESM sind wesentliche Bausteine einer neuen Stabilitätsarchitektur für Europa. Entgegen Ihrer Behauptung hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat umfassend beteiligt. Ende Juni 2012 haben Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt:

• dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, sogenannter Fiskalvertrag und • dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

Damit hat der Fiskalvertrag die notwendige und der ESM-Vertrag die von der Bundesregierung gewünschte Zweidrittel-Mehrheit erhalten.

Hilfsmaßnahmen des ESM sind zudem nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages möglich. Die deutschen Regelungen setzen hierfür die Zustimmung des Plenums voraus. Der deutsche Vertreter im ESM-Gouverneursrat, Bundesfinanzminister Schäuble, ist daran gebunden. Insofern gilt hier ein sogenanntes „imperatives Mandat“.

Für den Fiskalvertrag war eine Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich: Der Grund ist, dass der Fiskalvertrag Regelung ist, die mit einer Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU vergleichbar ist. Durch den Fiskalvertrag bindet sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich: Sie verpflichtet sich, keine Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes, insbesondere der Artikel 109, 115 und 143d vorzunehmen (Verpflichtung, die nationale Schuldenbremse nicht vertragswidrig wieder abzuschaffen oder substanziell abzuschwächen).

Den ESM gründen die Vertragsstaaten durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg. Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und diese in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten der Eurozone zur Verfügung zu stellen. Die Eurostaaten müssen ihrerseits finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen und haften auch für die Rückzahlung. Die Hilfe muss zudem unabdingbar notwendig sein, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren.

Mehr dazu: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standard...

Zurzeit prüft das Bundesverfassungsgericht beide Verträge. Von dem Ergebnis der Prüfung hängt es ab, ob die Bundesregierung die Verträge unterzeichnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Gunther G.
    am 09. August 2012
    1.

    Im Spiegel vom 27.12.1999:
    Jean-Claude Juncker (jetziger Euro-Gruppen-Chef) ist ein pfiffiger Kopf. "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert", verrät der Premier des kleinen Luxemburg über die Tricks, zu denen er die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ermuntert. "Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
    So wurde bei der Einführung des Euro verfahren, als tatsächlich kaum jemand die Tragweite der ersten Beschlüsse 1991 zur Wirtschafts- und Währungsunion wahrnehmen mochte.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html

    Jetzt das gleiche politische Spiel mit dem ESM-Vertrag.
    Wo waren die Medien in den letzten 6 Monaten?
    DEUTSCHLAND MIT EINEM VETO-RECHT?
    Grundsätzlich entscheidet nach den Streitbeilegungsregeln des Vertrags das Direktorium über Auslegungsfragen. Die Entscheidung selbst wiederum kann dem Gouverneursrat vorgelegt werden.
    Gegen die Entscheidungen des Gouverneursrats ist abschließend der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof eröffnet. Damit steht eines fest: Deutschland besitzt in den Gremien des ESM kein endgültiges Veto. Daraus folgt, dass es mit Ratifikation des Vertrags nicht mehr in der Macht Deutschlands steht, Entscheidungen zulasten der Bundesrepublik abschließend zu verhindern.
    http://www.welt.de/debatte/kommentare/article107264390/De...

  2. Autor Wasilka Heim
    am 11. August 2012
    2.

    Wurde der ESM-Vertrag von einer US-Kanzlei erstellt?
    http://www.mmnews.de/index.php/politik/10502-esm-vertrag-...

    Entrechtung und Enteignung stehen noch an?

    http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/08/08/wer-eine...

  3. Autor Mechthild K.
    am 22. August 2012
    3.

    Das wird kommen:
    Die Souveränitätsrechte Deutschlands werden auf die EU-Ebene verlagert.
    Die Finanzhoheit, im Grundgesetz verankert, bestimmt ein kleiner und unantastbarer Kreis von Auserkorenen.
    Wie hoch der Bürger in Zukunft finanziell belastet wird, entscheidet der Gouverneursrat.
    Die völkerrechtliche Bindung, die "Ewigkeitsklausel" im ESM-Vertrag verankert, ist ein Albtraum für Deutschland.
    Wir schauen zu, wie unsere Kinder und Enkelkinder in ewige Abhängigkeit geraten, und wehren uns kaum.
    Die Deutschen östlich der Elbe, geknechtet in einer Diktatur, zeigten was gemeinsamer Widerstand vermag. Das war für Hunderttausende von Menschen alternativlos. Das "alternativlos" der Bundeskanzlerin dagegen wurde missbraucht und somit zur politischen Farce.
    Die finanziellen Hilfen geraten ins uferlose. Die Völker Europas, der Steuerzahler wird haften, nicht die Finanzoligarchie und die politischen Eliten in den einzelnen europäischen Ländern, die die Rahmenbedingungen und Gesetze schufen.
    Deshalb muss die Frage der Verantwortlichkeit auf die Tagesordnung. Jeder Bürger, jeder Handwerker, jeder kleine Unternehmer wird gnadenlos zur Rechenschaft gezogen sollten Vorschriften und Gesetze missachtet werden oder Rechnungen offenbleiben.
    Warum wird hier das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt?
    Richtig- weil die Finanzwirtschaft, ihre Lobbyisten und die Politik in einer Grauzone gemeinsam schwimmen.

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