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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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Die Kanzlerin direkt
Erwerbsunfähigkeit
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gern eine Frage stellen:
Warum werden Menschen bestraft, die aus Krankheitsgründen nicht mehr arbeiten können und müssen bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente Abzüge von einer ohnehin schon geringen Rente hinnehmen?
Niemand sucht sich das Schicksal Krankheit aus und es ist ungerecht, dafür Abzüge hinnehmen zu müssen.
Beispiel:
Mein jetzt 61jähriger Ehemann hatte im November 2010 eine Not-OP, wo eine chronisch-lymphatische Leukämie festgestellt wurde, in deren Folge er nicht mehr arbeiten konnte und seit dem Jahr 2012 eine EU-Rente erhält. Er hat sein ganzes Leben in den alten Bundesländern hart als ungelernter Arbeiter gearbeitet, bis er zum 50. Geburtstag gekündigt wurde. Danach fand er nur noch zeitweise Arbeit bei Zeitarbeitsfirmen und 2 Jahre in Dänemark, wo er aufgrund der unverschuldeten Finanzkrise arbeitslos wurde.
Jetzt bekommt er für sein ganzes Arbeitsleben eine Netto-Rente von 700 Euro.
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass erwerbsunfähige Rentner keine prozentualen Abzüge von ihrer ohnehin schon geringen Rente hinnehmen müssen.
Aufgrund steigender Mieten, Stromrechnungen und Lebenshaltungskosten sind wir schon gestraft genug, da auch meine Rente noch nach dem Oststandard berechnet und gezahlt wird..
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Sönnichsen
Kommentare (1)Schließen
am 19. Juli 2013
1.
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