Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Bernhard Ganser am 19. März 2014
10424 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel,

nicht nur die schwäbische Hausfrau, auch der schwäbische Hausmann sorgt sich um die Seinen.
Eine Elektrospeicherheizung braucht viel Strom. Unsere, eingebaut 1969 mit Zuschüssen des Energieversorgers (jetzt: EbBW), verbraucht ca. 12.000 kWh. Allein die EEG-Umlage, gerechnet mit 9,36 ct kostet jährlich ca. 1.150 EUR, also mtl. ca. 96 EUR. Das ist weit weg von der Tasse Kaffee im Monat. Noch etwas: Es wird immer eine EEG-Umlage von 6,24 ct benannt. Das purer Blödsinn. Tatsächlich sind es bis zu 10,719 ct nach einer Berechnung der EnBW vom 10. Februar 2014.

Das kann so nicht weitergehen. Auf der anderen Seite werden Betriebe entlastet, z.B. Golfplätze, Straßenbahnen, die Bundesbahn, die nicht im (europäischen) Wettbewerb stehen. Wir wohnen auf dem Land und müssen ein Auto unterhalten. Da sollen wir noch diese und andere Betriebe sponsern. Das ist absolut unsozial und hirnrissig.

In der Bundesrepublik gibt es ca. 2,2 Millionen Haushalte mit Elektrospeicherheizungen. Eine Umstellung auf eine gasbefeuerte Warmwasserzentralheizung mit Solarthermie kostet nach einem Angebot für unser Einfamilienhaus 30.000 EUR. Das wäre bei 2,2 Millionen Haushalten 66 Milliarden EURO. Eine ungeheure Kapitalvernichtung.

Bitte sorgen Sie für eine Änderung. Es hat sich gezeigtn dass sich weder Herr Röttgen noch Herr Altmaier durchsetzen konnten.Bei Minister Gabriel habe ich starke Zweifel. Er muss auf zu vielen Hochzeiten tanzen und gleichzeitig die Quadratur des Kreises bewerkstellen.

Mit freundlichen Grüßen Nach Berlin

Bernhard und Ursel Ganser

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 11. April 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Ganser,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihre Elektrospeicherheizung, auch Nachtspeicherheizung genannt, verbraucht in der Tat viel Strom. Jahrelang war diese Heizmethode wegen günstiger Nachtstromtarife eine Alternative etwa zu Kohle- oder Holzöfen. Elektrospeicherheizungen bergen aber auch klare Nachteile: Sie haben einen niedrigen Gesamtwirkungsgrad. Und mit ihren Außentemperaturfühlern können sie schlecht auf Temperaturschwankungen reagieren.

Die steigenden Strompreise einschließlich der EEG-Umlage, die übrigens mit 6,24 Cent zu Buche schlägt, macht sie zudem unwirtschaftlicher. Der Betrag von bis zu 10,719 Cent, den Sie nennen, enthält mehrere Preisbestandteile, beispielsweise die Stromsteuer (2,05 Cent) oder die Umsatzsteuer (19 Prozent).

Um diesen Kostenanstieg zu dämpfen, hat das Bundeskabinett diese Woche wesentliche Änderungen an der Ökostrom-Förderung beschlossen. Sie sollen den jährlichen Zuwachs an Anlagen steuern und für den Ausbau der Windenergie und bei der Biomasse künftig Mengenobergrenzen einführen. Ein solcher Deckel regelt bereits seit 2012 erfolgreich den Anlagenausbau in der Photovoltaik. Die Steuerung und Verstetigung des Anlagenzuwachses dämpft die Kosten und sorgt dafür, dass die Zunahme des Ökostroms und der Trassenbau miteinander Schritt halten können.

Die EEG-Novelle sieht weiterhin vor, dass künftig weniger Unternehmen als bisher von den Ausnahmen bei der Zahlung der Ökostrom-Umlage profitieren sollen. Derzeit sind in Deutschland von den rund 45.000 Betrieben etwa 2.000 ganz oder teilweise von der Umlage befreit. Dabei zahlt die Industrie 7,4 Milliarden Euro für die EEG-Umlage, die privaten Haushalte acht Milliarden Euro. Geplant ist, dass nur noch etwa 1.600 Betriebe in die Ausgleichs-Regelung einbezogen werden. Die Novelle befindet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren. Ziel ist, dass das neue EEG am 1. August 2014 in Kraft tritt. Trotz der von Ihnen beschriebenen Kosten für eine Heizungsumstellung sollten Sie sich über einen Austausch des Heizungssystems Gedanken machen. Der Umstieg wird staatlich gefördert und zahlt sich langfristig aus. Nähere Tipps dazu finden Sie auf der Webseite der KfW-Bank unter dem Link https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Besta....

oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BFA) http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/i....

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 06. April 2014
    1.

    Wenn die Ungerechtigkeit auf der Welt (die Armen werden
    immer ärmer und die Reichen werden immer reicher)
    so weiter geht, werden wir wohl in Kürze wieder
    einmal einen 8. Mai 45 erleben.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 06. April 2014
    2.

    Hier geht es wohl weniger um die subventionierte Industrie
    und die vielen zahlenden kleinen Privathaushalte. Hier
    geht es wohl eher um das System insgesamt.
    .
    Dieses kann weder die Bundes-
    kanzlerin noch der Bundes-
    tag ändern.
    .
    Allerdings wird sich mal was ändern,
    wenn es so weiter geht.
    .
    Ich befürchte, dass die Rechten davon
    profitieren und wir bald wieder vor
    einem 8. Mai 45 stehen.

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