Sehr geehrter Herr Wohlbrück ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu werden. Dank seiner innovationsstarken Industrie und Forschungsinfrastruktur ist Deutschland gut aufgestellt, um diese klima- und umweltfreundliche Technologie auf die Erfolgsspur zu bringen.
Einheitliche Standards sind eine wichtige Voraussetzung für private Investitionen in Ladeinfrastruktur und den nachhaltigen Erfolg der Elektromobilität. Die europäischen Automobilhersteller haben sich deshalb schon frühzeitig auf das sogenannte „Combined Charging System“ geeinigt. Das System der Automobilhersteller umfasst einen Typ2-Stecker für Wechselstromladen, einen Combo2-DC-Stecker für Gleichstromladen, die entsprechende Anschlussdose und die notwendige Steuerung des Ladeprozesses und der Abrechnung.
Eine noch in diesem Herbst in Kraft tretende europäische Richtlinie regelt Mindestvorgaben für Ladestandards auf der Ladeinfrastrukturseite (EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe). Sie stellt sicher, dass jeder Ladepunkt mit einem Stecker ausgestattet wird, der mit dem „Combined Charging System“ kompatibel ist.
Die Richtlinie gilt für alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte und erfasst Elektro- fahrzeuge („electric vehicles“). Im Fokus steht hierbei jedoch derzeit der Pkw-Bereich. Nicht erfasst werden hingegen Fahrräder oder Motorräder (zweirädrige, dreirädrige Fahrzeuge).
Unmittelbar nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie wird das Bundeswirtschafts- ministerium mit ihrer Umsetzung in nationales Recht beginnen. Ziel ist es, schnell die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz des „Combined Charging System“ zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 27. August 2014
1.
am 28. August 2014
2.
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