Sehr geehrte Frau Schäfer,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland hat die Sommerzeit 1980 aus zwei Gründen eingeführt: um die Zeitzählung an die benachbarten europäischen Staaten anzugleichen und um die Helligkeit im Sommer mit der zusätzlichen Stunde Tageslicht am Abend besser auszunutzen.
Es ging dabei vor allem um die Harmonisierung in Europa. Deutschland sollte keine „Zeitinsel“ in Mitteleuropa bilden. Gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung in allen Bereichen ist eine dauerhafte einheitliche Zeit in Europa sehr wichtig. Sie vereinfacht die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, bietet Planungssicherheit und unterstützt so den Europäischen Binnenmarkt.
Die alljährliche Zeitumstellung beruht auf einer für alle Mitgliedstaaten verbindlichen EU-Richtlinie zur Regelung der Sommerzeit. Die EU-Richtlinie verfolgt den Zweck, das Funktionieren des EU-Binnenmarktes maßgeblich zu unterstützen. Sie sieht die jährliche Zeitumstellung zwingend vor und belässt den Mitgliedstaaten kein Wahlrecht.
Ein Bericht der Europäischen Kommission zu den Auswirkungen der Zeitumstellung aus dem Jahr 2007 kommt zu dem Ergebnis, dass die Sommerzeitregelung nach wie vor angemessen ist. Danach fallen neben dem positiven Effekt der längeren Tageshelligkeit am Abend und der – allerdings geringfügigen – Energieeinsparung die negativen Auswirkungen der Zeitumstellung kaum ins Gewicht. Mehr Thema Informationen:
Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage vom 04.11.2014: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/032/1803215.pdf
Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_11/-/338990 Antwort der Bundesregierung vom 30.04.2009 (S.14 und 15): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612817.pdf Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (3)Schließen
am 29. Oktober 2014
1.
am 30. Oktober 2014
2.
am 27. November 2014
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.