Sehr geehrter Herr Striegler,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Reisekostenerstattung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbehörden, also auch des Auswärtigen Amtes, regelt das Bundesreise- kostengesetz. Es gilt das Prinzip „sparsam und wirtschaftlich“. Daher sind die Beschäftigten dazu angehalten, lediglich die ökonomisch sinnvollste Variante zu beanspruchen. Ein konkretes „Airline-Benutzungsgebot“ gibt es demnach nicht.
Gleichwohl haben wir uns mit der – schon 2003 ins Leben gerufenen – Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ zum Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu stärken und weiter am langfristigen Wachstum des Luftverkehrs auf der Welt teilzunehmen. Hieran halten wir auch weiterhin uneingeschränkt fest.
Weitere Informationen: http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrstraege...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. März 2015
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am 03. März 2015
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am 03. März 2015
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am 08. März 2015
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