Sehr geehrter Herr Jahn,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Tarifauseinandersetzungen sind grundsätzlich Sache der Tarifparteien. In der Geschichte der Bundesrepublik hat sich die Tarifpartnerschaft über Jahrzehnte hinweg bewährt.
Eine Möglichkeit der tariflichen Auseinandersetzung sind Streiks. Das Recht zu streiken gehört zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie. Darin darf und will die Bundesregierung nicht eingreifen. Und die Frage, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, kann letztlich nur ein Gericht entscheiden.
Bei Streiks, die die Daseinsvorsorge betreffen, ist von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung notwendig. Denn wenn beispielsweise die Bahn streikt, geht es um Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die zur Arbeit beziehungsweise nach Hause kommen oder mit ihren Familien reisen wollen.
Die Tarifauseinandersetzungen in den letzten Monaten haben aber auch gezeigt, dass es gute Gründe für ein Gesetz zur Tarifeinheit gibt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett im Dezember letzten Jahres beschlossen. Zur Zeit berät der Deutsche Bundestag darüber.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/12/...
Mit dem Tarifeinheitsgesetz soll die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert werden. Mögliche Tarifkollisionen werden nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip aufgelöst. Das heißt: Wenn in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge gelten, wird ausschließlich der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet, die die meisten Beschäftigten in dem Betrieb organisiert.
Erfreulicherweise haben die Tarifpartner einen Bahnstreik Ende Februar gemeinsam abwenden können. Dies war ein gutes Signal. Wir hoffen, dass Ihr Enkel am letzten Februarwochenende wie geplant gut mit der Bahn reisen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Kommentar zu Kommentar 4 am 05. März 2015
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