Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor ulrike schulz am 07. Oktober 2015
8216 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Kanzlerin!
Mein Anliegen betrifft ein kleines Apartment,das ich in Karlsruhe besitze.Ich selbst lebe in Venezuela.Das Objekt war seit 30 Jahren vermietet,sowohl von mir als auch vom Vorbesitzer.Jetzt steht es leer,weil einer der Mitbesitzer die Situation ausnutzt,dass ich weit entfernt bin und mir das Vermieten verbieten will,weil es als Kellerraum eingetragen ist.Es ist ein ebenerdiges Studio mit grossem Fenster,bad und Küchenecke.Ich würde es auf unbestimmte Zeit gerne kostenlos zur Verfügung stellen für Flüchtlinge.Ich denke für 2Personen ist es gut geeignet.Es berührt mich,wenn ich die Unterbringung der Menschen sehe.Und da ist eine gute Wohngelegenheit,die leer steht.
Herzliche Grüsse aus Venezuela
Ulrike Schulz.-
Ich bitte um Antwort.

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Jürgen Bethke
    am 15. Oktober 2015
    1.

    Die Antwort müsste eigentlich lauten:

    Wir fordern sie auf unverzüglich den Ursprüngliche Zustand ( Kellerraum)wiederherzustellen.
    Sie verstoßen gegen das Wohnraumnutzungsgesetz.
    Begründung:
    Es wurde versäumt einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.
    Für Kellerräumen gelten andere Bauvorschriften als für Wohnräume zb. die Deckenhöhe.
    Wenn sie für sich selber in ihrem Eigenheim einen Kellerraum ausbauen,als Büro zb. ist das OK,aber nicht zur Vermietung.
    Ihr Mitbesitzer beachtet nur geltendes Recht.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 15. Oktober 2015
    2.

    Im Übrigen ist das weniger eine Frage an die Bundeskanzlerin.
    Sondern eher eine an einen Rechtsanwalt. Doch >Jürgen<
    hat hier aus meiner Sicht schon eine sachdienliche
    Auskunft (Antwort) gegeben.

  3. Autor ulrike schulz
    am 16. Oktober 2015
    3.

    Meine Herren!Das,was sie shreiben ist mir bekannt.Darum geht es nicht.
    Ich habe das Apatment der Stadt Karlsruhe als Geschenk angeboten.Ich will es nicht vermieten.Ich bin der Meinung,wenn Parkplätze mit Zeltennoder Sporthallen,Gewerbe hallen als Wohnraum umfunktioniert werden,Muss das für die Stadt auch möglich mit einem geschenkten Raum sein.Der,übrigens,sowohl was die lichte Höhe betrifft,als auch mit sonstiger Ausstattung einem Wohnraum entspricht.Der "freundliche"Mitbesitzer möchte den Raum kostenlosnutzen,weil sie die Garagen mit Pelets und den Heizungskeller mit Fahrrädern vollgestellt haben.Das ist auch nicht erlaubt.Ausserdem haben sie einen Prozess verloren.Sie haben mich 3Jahre mit der Nebenkostenabrechnung betrogen.
    Dasist der Sachverhalt.Und bevor ich es diesem missgünstigen Menschen überlasse,verschenke ich es lieber.Habe aber noch keine Antwort der StadtKarlsruhe.Werde mich wohl jetzt an das Fernsehen wenden.

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.