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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Insolvenzverschleppung
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kanzlerin. Ich bin 51 Jahre, lebe ich Bayern, habe einen 4 jährigen Sohn. lebe in geordneten Verhältnissen und war bis Anfang 2012 erfolgreicher Unternehmer. Ende 2012 geriet mein Unternehmen in finanzielle Schieflage. Ende 2012 wurde ich als Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung zu einer Haftstrafe verurteilt . Der berufliche Neuanfang ist extrem schwer. Sie selbst und die BRD haben eine insolventes Land ( Griechenland ) mit sehr hohen SteuerGeldbeträgen, nur auf Reformversprechen gerettet. Offensichtlich ist dieses Vorgehen keine Insolvenzstraftat. 2. Haft beschädigt die Psyche eines Menschen. Trotzdem werden Deutsche Staatsbürger mit solchen Konsequenzen belegt. Der Rechtsstaat nimmt damit die gesundheitliche Schädigung in Kauf. 3. Die Rating / Bonität von vielen Ländern ( Griechenland) ist total am Boden. Trotzdem erhalten solche Länder enorm hohen Summen, Steuergeld zur Rettung / Neuanfang. Als gescheiterter Unternehmer erhält man nicht einmal 20 €uro bei irgendeiner Bank. 4. Steuerverschwendung ist kein Straftatbestand. Warum? 5. Menschenrechte im Strafvollzug sind sehr eingeschränkt. Sie selbst sagen, die Demokratischen Rechte stehen an oberster Stelle.
Ich bin sehr gespannt über die Antwort zu meinen 5 Fragen, die ich jedoch noch um mind. 10 weitere ergänzen könnte. Die Zustände in Deutschen Strafanstalten sind beschämend.
Mit herzlichen Grüßen
Matthias Schran
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