Sehr geehrter Herr Emslander,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wegen der großen Zahl der Flüchtlinge in unserem Land sehr ernst. Den direkten Vergleich von Zuwanderung und Völkermord, wie Sie ihn skizzieren, können wir allerdings in keiner Weise nachvollziehen.
Richtig ist, dass Asyl- und Schutzsuchende, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, Deutschland und Europa auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen stellen. Sie haben aber Anspruch auf unsere Hilfe.
Denn weiterhin gilt, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkriegen fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben.
Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, unser Land wieder verlassen müssen – und dass die Zuwanderungszahlen sowohl kurz- als auch langfristig wieder sinken müssen.
Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die die tatsächliche Umsetzung der Ausreise sicherstellen. Auch bei den Ländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Abschiebungen 2015 verdoppelt. Auch die Zahl der freiwilligen Rückreisen ist fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern. Eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen lässt sich nach unserer Überzeugung jedoch nicht im nationalen Alleingang erreichen. Die Flüchtlingskrise ist ein europäisches Problem und nur europäisch zu lösen. Dabei spielt besonders die Bekämpfung von Fluchtursachen eine große Rolle. Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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