Sehr geehrte Frau Ruhnau, sehr geehrte Herr Schirmer,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs behandeln wir Ihre Fragen in einer gemeinsamen Antwort.
Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Die Kanzlerin hat zuletzt in einem Interview vom 22. Mai 2016 gesagt: „Wir stocken unsere Polizei auf, um den Menschen noch mehr Sicherheit zu geben. Wir bemühen uns um eine bessere und frühere Integration, um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Diese Prozesse brauchen Zeit.“ https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2016/...
Deutschland führt weiterhin zeitlich befristet Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich durch. Sie dienen auch der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und anderer Formen schwerer Kriminalität.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfrage sehr ernst. Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass Menschen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben, unser Land wieder verlassen müssen.
Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die die tatsächliche Umsetzung der Ausreise sicherstellen. Auch bei den Ländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Abschiebungen 2015 verdoppelt. Auch die Zahl der freiwilligen Rückreisen ist fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern.
Bei Straftätern waren die Hürden für Ausweisungsverfügungen bislang zu hoch. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht hat die Bundesregierung diese Hürden unmittelbar abgesenkt. Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer wurde das Ausweisungs- und Asylrecht gegenüber kriminellen Ausländern verschärft.
Weiter Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...
https://www.bundesregierung.de/fluechtlinge
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. Juni 2016
1.
am 27. Juni 2016
2.
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