Sehr geehrter Herr Seitz,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wegen der veränderten Sicherheitslage sind in Deutschland und Europa viele Gesetze verschärft worden. Das deutsche Waffenrecht gehört bereits zu den strengsten weltweit. Als nächster Schritt ist die Umsetzung der neuen EU-Waffenrichtlinie geplant, die einen weiteren Gewinn an Sicherheit bringen wird.
Bei der Änderung der sogenannten EU-Feuerwaffenrichtlinie setzt sich die Bundesregierung für Regelungen ein, die deutlich mehr Sicherheit versprechen. Wenn das Europäische Parlament und der Ministerrat die Richtlinie verabschiedet haben, müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben der Richtlinie anschließend in nationale Vorschriften umsetzen. In mehreren Punkten entspricht das deutsche Waffenrecht bereits den vorgesehenen Neuregelungen des europäischen Rechts. Das gilt beispielsweise für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie die periodische Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Erlaubnis weiter vorliegen.
Einzelheiten des Richtlinienentwurfs des Ministerrats vom 10. Juni 2016 finden Sie hier:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9841-2016...
Der Richtlinienentwurf des EU-Ministerrats sieht beispielsweise vor, dass vor der Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben wurden, ein Händler oder eine Behörde einzuschalten sind. Das soll die Identitäts- und Berechtigungsprüfung erleichtern. Es sind einheitliche Standards zu entwickeln, die den Umbau von Schreckschusswaffen in „scharfe“ Schusswaffen verhindern.
Der Entwurf sieht auch eine Anzeigepflicht für Schreckschusswaffen und deaktivierte Waffen vor. Sogenannte Salutwaffen, also ursprünglich scharfe Schusswaffen, die so modifiziert wurden, dass aus ihnen nur Schreckschussmunition verschossen werden kann, sollen der Kategorie der Ursprungswaffe zugeordnet werden. Sie blieben dann in vielen Fällen erlaubnis- und registrierungspflichtig und können nicht mehr ohne behördliche Erlaubnis gehandelt werden.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren, zur Beschlussfassung im Rat der Europäischen Union sowie Informationen des Bundesinnenministeriums in der Regierungspressekonferenz am 25. Juli 2016:
http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/decision-mak...
http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/decision-mak...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pres...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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