Sehr geehrter Herr Oslejsek,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Haltung der Bundeskanzlerin zum Thema „Burka“ beziehungsweise „Vollverschleierung“ ist eindeutig: eine Vollverschleierung stellt ein großes Hindernis bei der Integration dar. Denn wenn das Gesicht im Verborgenen bleibt, sind die Möglichkeiten des Kennenlernens und des Einschätzens der Persönlichkeit stark eingeschränkt. Jede Kommunikation wird so erschwert. Das hat Kanzlerin Merkel zuletzt in ihrer Rede bei der Internationalen Parlamentarierkonferenz zur Religionsfreiheit am 14. September 2016 in Berlin klar betont.
Fest steht aber auch: Die Religionsfreiheit zählt zum Kernbereich dessen, was unser Land ausmacht – sie ist verfassungsrechtlich garantiert. So ist im Absatz 1 des Artikels 4 des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben, dass die Freiheit des Glaubens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind. Das Recht auf Glaubensfreiheit bedeutet somit im Umkehrschluss: Es besteht kein Anspruch darauf, im öffentlichen Raum vor den religiösen Einflüssen der Umwelt abgeschirmt zu werden.
Artikel 4 GG lässt zum einen freiheitlicher Entfaltung und Selbstgestaltung Raum. Jeder darf selbst entscheiden, wie er seinen religiösen Überzeugungen Ausdruck verleiht, solange er nicht gegen Rechte anderer verstößt. Zum anderen wird in Artikel 4 des Grundgesetzes aber auch angesprochen, dass der Staat sowohl religiös als auch weltanschaulich neutral ist.
Einschränkungen der Religionsfreiheit können sich daher nur aus dem Grundgesetz selbst ergeben. Das ist immer dann der Fall, wenn die Grundrechte Dritter, Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang oder die staatliche Neutralität gegenüber den Religionen verletzt werden.
Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung darauf, präzise Handlungsvorgaben für die Bereiche zu machen, in denen eine Vollverschleierung nicht geboten ist. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, insbesondere Gerichte, aber auch der öffentliche Straßenverkehr oder Demonstrationen.
Gelebte Vielfalt ist die logische Konsequenz von Freiheit. Basis aller Integration ist und bleibt daher die Werte- und Rechtsordnung unseres Grundgesetzes. Denn dieses setzt klare Maßstäbe für das Zusammenleben in Deutschland. Daran müssen sich sowohl Migranten als auch „Einheimische“ halten. Nur so kann das Zusammenleben aller in Deutschland gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (9)Schließen
am 19. August 2016
1.
am 21. August 2016
2.
am 15. September 2016
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.