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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Familienpolitik
Jugendamt als Verfahrensbeteiligte
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
vor dem Familiengericht ist das Jugendamt verfahrensbeteiligt. Damit gibt es keinen Straftatbestand mit dem unvollständige und einseitige Stellungnahmen von Jugendsamtmitarbeitern zuungunsten der Eltern im Falle von Inobhutnahmen geahndet werden können. Diese stellen auch keinen Prozessbetrug dar.
Wegen des Sozialdatenschutzes haben Eltern kein Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt. Sie haben so im Falle der Inobhutnahme keine Möglichkeit einseitige Aussagen des Jugendamtes vor dem Familiengericht nachzuweisen.
Warum stellen die Stellungnahmen des Jugendamtes vor dem Familliengericht keine Zeugenaussagen dar?
Warum wird für betroffene Eltern keine Möglichkeit zur Akteneinsicht beim Jugendamt gesetzlich verankert?
Warum wird zugelassen dass aufgrund dieser Gesetzgebung das Vertrauen in die sehr wichtige Arbeit der Jugendämter und letzendlich auch in den Staat beschädigt wird?
Kommentare (1)Schließen
am 23. Juni 2017
1.
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