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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung ("Verfassungswideriges Antwort")
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,,
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
http://direktzu.de/kanzlerin/messages/erwerbsminderungsre...
Doch meine Frage ist nicht befriedigend beantwortet worden, auch ist die Antwort meiner Meinung nach Verfassungswiderig, weil da ein Unterschied gemacht wird zwischen Alten und Neuen Rentner. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbietet diesem Unterschied und verpflichtet dem Gesetzgeber sogar das Gleichheitsprinzip anzuwenden.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem gleich.
Die Antwort spaltet die Gruppe der Erwerbsgeminderte zwischen alten (bis zu dem 31. 12. 2017) und neuen (ab dem 01. 01. 2018) leistungsberechtigter Rentner und ich habe das Bundesverfassungsgericht Gericht hierüber informiert und gebeten Stellung zu nehmen in dieser Sache , über die Spaltung und ungleichwürdigen Behandlung von erwerbsgeminderte Personen.
Wie will die Bundesregierung die Gleichstellung aller Menschen in Deutschland gewähren, wenn sie neue ungleichmäßige Gruppen im Sinne der Gesetzgebung produzieren bleibt?
Mit Freundlichen Grüßen
Udo Köllges
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am 09. Oktober 2017
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am 10. Oktober 2017
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am 10. Oktober 2017
3.
Kommentar zu Kommentar 3 am 10. Oktober 2017
4.
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