Sehr geehrter Herr Röder,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland angesichts der großen Zahl von Flüchtlingen sehr ernst. Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, unser Land wieder verlassen müssen.
Abschiebungen erfolgen zum überwiegenden Teil in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die die tatsächliche Umsetzung der Ausreise sicherstellen. So hat sie mit gesetzlichen Neuregelungen – wie dem Asylpaket II vom 17. März 2016 – Abschiebungshindernisse abgebaut.
Oft legen abgelehnte Asylbewerber ärztliche Atteste vor, um ihre Abschiebung zu verhindern. Um einem Missbrauch von Attesten entgegenzuwirken, wurden durch das Asylpaket II erhöhte Anforderungen dafür festgeschrieben. Eine Abschiebung ist dann möglich, wenn die medizinische Versorgung im Zielstaat nicht mit in Deutschland gleichwertig ist. Außerdem werden nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, berücksichtigt. Die Erkrankung muss künftig durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.
Beim Bundespolizeipräsidium wurde die neue Organisationeinheit "Passersatzbeschaffung" eingerichtet. Sie hilft den Ausländerbehörden bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in problematischen Fällen.
Außerdem verhandelt die Bundesregierung mit Herkunftsstaaten, um bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen zusammenzuarbeiten. Am 2. Oktober 2016 haben Deutschland und Afghanistan eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration unterzeichnet. Damit besteht eine verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder bei der freiwilligen Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland. http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...
Übersicht über den Ablauf des Asylverfahrens: http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/abla...
Aktuelle Zahlen zu Rückkehr und der Rückführungen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 07. September 2016
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am 11. September 2016
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am 24. September 2016
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am 02. Oktober 2016
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