Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Familienpolitik
alleinerziehend, berufstätig und arm, Lst für Alleinerziehende/Alleinverdiener
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
warum wird Unterhaltsvorschuß nur für höchstens 6 J. sowie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr eines Kindes gezahlt? Warum können alleinerziehende, berufstätige Elternteile nicht grundsätzlich einen Kinderzuschlag zum Kindergeld erhalten, da sie aufgrund ihrer Berufstätigkeit sowie Mutter/Vater und Hausfrau doppelt belastet sind?
Hintergrundinformationen: Ich bin Mutter von 3 Kindern, berufstätig 7 Tage in der Woche. 1 Hauptberuf und einen 400 € Job am Wochenende. Seit 16 Jahren zahlt der Kindesvater keinen Cent Kindesunterhalt! Ich habe für meine Kinder und mich 100 € mtl. mehr im Monat als ein ALG II Empfänger (auf dem Papier). Dadurch das ich keine ALG II Empfängerin mehr bin, muss ich GEZ Gebühren, höhere Arztgebühren, etc. bezahlen. Ich war jetzt beim Zahnarzt und brauche Zahnersatz. Ich bekomme nur einen ganz geringen Zuschuss und weiß nicht wie ich den Rest aufbringen soll. Ein ALG II Empfänger würde den doppelten Zuschuss bekommen. Da ich durch meine Nebenbeschäftigung weniger Geld zur Verfügung habe als zu aufstockenden ALG II Bezug-Zeiten überlege ich ernsthaft meine Nebenbeschäftigung wieder aufzugeben. Arbeit muss sich lohnen und man sollte davon leben können. Wir leben jetzt unter dem Existenzminimum trotz Arbeit. Lohnsteuer muss ich natürlich von meinem Verdienst auch abführen, warum werden alleinerziehende, berufstätige Elternteile nicht von der Steuer befreit, wenn sie Geringverdiener sind? Wenn ich keine Nebenbeschäftigung mehr habe, würde ich 179 € mtl. Lohnsteuer abführen um 175 € aufstockend ALG II zu erhalten. Da stimmt doch was nicht oder?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
"Sina"
Kommentare (9)Schließen
am 16. Oktober 2007
1.
am 22. Oktober 2007
2.
am 25. Oktober 2007
3.
Kommentar zu Kommentar 3 am 25. Oktober 2007
4.
am 25. Oktober 2007
5.
am 26. Oktober 2007
6.
Kommentar zu Kommentar 6 am 26. Oktober 2007
7.
Kommentar zu Kommentar 6 am 27. Oktober 2007
8.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.