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Beantwortet
Autor Peter Jahn am 19. Februar 2015
10911 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bahnstreik

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

der Bund ist der Eigentümer der Bahn AG und damit in letzter Konsequenz wir alle. Gibt es keine intelligenten Mittel,um einer Tarifauseinandersetzung auf dem Rücken der Bürger ein Ende zu bereiten? Mein drei Monate alter Enkel wollte diesen Samstag die Bahn nutzen, weil Autofahrten über 700 km ihm nicht zuträglich sind.Viele andere Personen sind auf den Termin abgestimmt. Nun müssen wir uns einen ungewissen Machtpocker ansehen.
Jeder weiß, dass es eine Lösung geben muss.Es wäre schön,wenn dieser Prozess von Fachleuten moderiert werden könnte und nicht Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen werden.
In großer Hoffnung auf Ihren Einfluss, verbleibe ich mit
den besten Grüßen.
Peter Jahn

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. März 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jahn,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Tarifauseinandersetzungen sind grundsätzlich Sache der Tarifparteien. In der Geschichte der Bundesrepublik hat sich die Tarifpartnerschaft über Jahrzehnte hinweg bewährt.

Eine Möglichkeit der tariflichen Auseinandersetzung sind Streiks. Das Recht zu streiken gehört zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie. Darin darf und will die Bundesregierung nicht eingreifen. Und die Frage, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, kann letztlich nur ein Gericht entscheiden.

Bei Streiks, die die Daseinsvorsorge betreffen, ist von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung notwendig. Denn wenn beispielsweise die Bahn streikt, geht es um Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die zur Arbeit beziehungsweise nach Hause kommen oder mit ihren Familien reisen wollen.

Die Tarifauseinandersetzungen in den letzten Monaten haben aber auch gezeigt, dass es gute Gründe für ein Gesetz zur Tarifeinheit gibt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett im Dezember letzten Jahres beschlossen. Zur Zeit berät der Deutsche Bundestag darüber.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/12/...

Mit dem Tarifeinheitsgesetz soll die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert werden. Mögliche Tarifkollisionen werden nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip aufgelöst. Das heißt: Wenn in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge gelten, wird ausschließlich der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet, die die meisten Beschäftigten in dem Betrieb organisiert.

Erfreulicherweise haben die Tarifpartner einen Bahnstreik Ende Februar gemeinsam abwenden können. Dies war ein gutes Signal. Wir hoffen, dass Ihr Enkel am letzten Februarwochenende wie geplant gut mit der Bahn reisen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Gabriele Klein
    am 21. Februar 2015
    1.

    Als Vielfahreren (mehrere hundert km pro Woche) darf ich hier meine Unzufriedenheit bezeugen Der Sicherheit aller muß Rechnung getragen werden und Überstunden bei Lockführern (falls diese Behauptung je stimmt) scheinen da nicht gerade förderlich ... Allerdings erteile ich dem Servicepersonal der Bahn die Note "Sechs mit Balkon" und finde ein unterdurchschnittliches Gehalt für die Leistung die ich häufig erhalte noch zu viel.. Ein Drittel der Serviceleistung könnte ich empfehlen aber oft habe ich den Eindrucks dass Routinepflicht schlichtweg nicht gemacht wird Gehalt scheint sicher egal ob man dafür durch die Wagons geht oder nicht..., . Ich erlebe sehr häufig dass in 1-2 Stunden kein Schaffner kommt obwohl welche da sind. Nach langer Suche fand ich sie dann irgendwo tatenlos im Dienstabteil plaudernd oder in einem Eck wartend,wo ich mich mit meinem Gepack durchquälen muss um die Infozur Anschlussverbindung sicherzustellen. Ansage erfolgt vielfach nicht . Und für Fremde ,ists gemeingefährlich so bei Nacht an circa 10 Haltestellen vorbechauffiert zu werden, ohne jede Durchsage und nicht mal durchs Fenster erkennbar,wo man sich gerade befindet..... Dann,erst kürzlich eine gravierende Verspätung von über einer Stunde die ich mir grundsätzlich bescheinigen lassen wollte und zwar auf dem von der DB eigens dafür vorgesehenen kleinen Zettel
    Hier weigerte sich der Bedienstete schlichtweg und wollte mich mit einem Blankofahrgastrechteformular wegschicken... Nach endloser Diskussion verwies er mich an die Infogruppe im Außenbereich des Bahnhofs wo mehr los war. Diese bestätigten dann die Verspätung des von mir benannten Zuges und meinten, dass mein erster Ansprechpartner dies auch gekonnt hätte.Begründung meinerseits plus Diskussion bedarf es hierzu nicht. ....Die gewünschte Bezeugung sollte von einem seriösen Unternehmen ohne Wenn und Aber efolgen. .Der Bedienstete hatte keinerlei Stress , Vor sämtlichen etwa 4 -6 Schaltern stand im ganzen Raum kein Mensch.. Alle saßen ohne Kundschaft hinter ihren Schaltern und blickten ins Leere.....

  2. Autor Gabriele Klein
    am 21. Februar 2015
    2.

    Hier noch eine PS: Notiz zum Service Bordbistro: Auch hier herrscht sehr häufig gähnende Leere und ich treffe die Kraft oftmals ohne jede Arbeit im Bordbistro an....... Die Leere zur Essenszeit könnte hygienische Ursachen haben, Also mich stört es wenn jemand, auch wenn er gepflegt sein mag mit langem offfenen wallenden Haar und langen aufgesetzten Fingernägeln Speisen anfasst ... In einem Falle landete das Haar sogar bereits im Kaffeebecher, Es war mir zwar sehr peinlich aber ich lehnte diesen "Becher" aus begründetem Anlass dann ab........
    Leider fällt Geld nicht wie Mana vom Himmel und will erwirtschaftet sein.. Ferner, der "Kuchen" kann nur einmal verteilt werden. Was der eine Mehr bekommt bekommt der Andre weniger. Indem das so ist sollten Andere Vorrang haben vor Lockführern u.Co.. Wir haben einen freien Markt und freie Berufswahl. Manche Berufe zahlen mehr und manche weniger da muss man sich halt entscheiden keiner ist gezwungen Lockführer oder Schaffner zu werden..... So manches Gehalt mag nicht üppig sein bei steigenden Prreisen allerdings so wie zu Zeiten der "Weber" und Industriellen Revolution ist es nun auch nicht..... und nochmals es gibt zahlreiche Berufsgruppen die noch weniger haben und die dann Vorrang haben sollten auch wenn sie weniger "krähen" Krankenschwestern, Kindergärtner Arzthelfer, Sanitäter, Pfleger, Polizisten, Putzleute die unangenehmste Arbeiten verrichten und da Vorrang haben sollten...

  3. Autor Gabriele Klein
    am 28. Februar 2015
    3.

    .... Wie aussagekräftig sind bestimmte Umfragen zur Kundenzufriedenheit der Bahn?
    Dazu ein Erlebnis meinerseits:
    Als ich mich erst kürlich beim Kundendiealog beschwerte, fühlte ich mich ernstgenommen und stieß grundsätzlich auf Verständnis. (Kein Zweifel soweit) Darüber hinaus versuchte man mich für den Ärger etwas zu kompensieren mit Bistrogutscheinen. (Auch sehr schön) . Nur, unmittelbar nach Ankündigung des Versands selbiger Gutscheine die Frage, ob ich nun an einer Bewertung des Kundendialogservices teilnehmen würde... was ich verneinte. Man muß kein Soziologe sein um zu erkennen dass eine Wertung bei der der Befragte vorher ein süßes kleines "Bonbon" erhält nichts taugt.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 03. März 2015
    4.

    Wahrheit und/oder Lüge!?!
    .
    Die eine Seite behauptet, dass die Bahn
    Eigentum des Staates (BRD) ist!
    Siehe: Fragesteller - Peter.
    .
    Die andere Seite behautet, dass die
    Bundesrepublik Deutschland ihr
    Eigentum (Die Bahn) bereits
    vor Jahren an Privat
    verkauft hat!
    .
    Eine Seite lügt!
    Aber welche?
    .
    Wahrheit ist zumindest, dass die Stadt
    Dresden fast den gesamten Wohnung-
    bestand an Privat (USA) verkauft hat.

  5. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 4 am 05. März 2015
    5.

    Geehrter Erhard Jakob,
    -

    das ist die Schwäche einer Argumentation, die nur zwischen "Wahrheit" und "Lüge" zu unterscheiden weiß.
    -
    Die Bundesbahn ist zu Bundeskanzlerzeiten von Helmut Kohl in eine privatrechtliche Form entlassen worden, die Aktiengesellschaft heißt. An ihr hat der Bund alle Aktien.
    -
    Sie ist also kein Staatseigentum in dem Sinne, dass der Staat einfach Beschlüsse über die Geschäfte der jetzt so geheißenen Deutsche Bahn AG fassen darf wie bei direken staatlichen Institutionen. Im Grunde genommen hat man sich der Einflussmöglichkeiten beraubt, ohne dass auf der anderen Seite Vorteile stünden.
    -
    Dass Aktienrecht verbietet nun andererseits, Beschlüsse zu fassen, die sich finanziell zu Lasten der Aktien auswirken können. Das aber, also die Inkaufnahme finanzieller Nachteile für den Betrieb, zugunsten der Daseinsvorsorge, sprich: Fahrten in den Bayerischen Wald, in die Gegend östlich von Dresden und bspw. ins nordfriesische Dagebüll, war vorher ohne Aktienrecht problemlos möglich. Jetzt muss das wesentlich umständlicher über direkt gezahlte Ausgleiche geregelt werden.

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