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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Chris Stamitz am 07. April 2015
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Die Kanzlerin direkt

Barnes-Boyle Act der USA

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

in den 90er Jahren hat die EU etwas sehr ungewöhliches gemacht, sie hat ein Gesetz erlassen, in dem ein Gesetz der USA als völkerrechtswidrig bezeichnet wurde und Abwehrmaßnahmen festgelegt.

Es handelt sich dabei um den Barnes-Boyle Act. Dieser weitet Sanktionen der USA gegen Kuba extraterritorial aus. Das bedeutet, wenn eine europäische Bank Geld auf ein Konto nach Kuba überweist, was vollkommen legal ist in Europa, und gleichzeitig eine Filiale in New York hat, kann die amerikanische Finanzaufsicht diese zu Millardenstrafen verurteilen. Genau das ist jüngst geschehen. Gezielt wurden EU Finanzinstitute, vor allem aus Frankreich, angegangen.

Lässt sich diese Ungeheuerlichkeit der USA mit TTIP auflösen und ist eine Klärung Deutschlands Bedingung für eine Annahme des TTIP Vertrags?

Vielen Dank!