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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Sina Sina am 22. Juli 2009
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Soziales

Behinderte Auszubildene unter der Armutsgrenze

Sehr geehrte Frau Merkel,
meine 24-j. behinderte Tochter absolviert eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk für Behinderte. Sie lebt von BAFÖG und Kindergeld, welches zusammengezogen unter der Armutsgrenze (Hartz IV Satz) liegt. Durch die immer höher werden Engergiekosten und der Jahresendabrechnung vom Energieversorger droht meiner Tochter jetzt die Sperrung vom Gas und Strom, weil sie diese aus ihren geringen Mitteln nicht bezahlen kann. Ratenzahlungen von mtl. 50 € bedeuten für meine Tochter am Ende des Monats kein Essen mehr zu haben bzw. kein Geld für ihre Medikamente oder notwendigen Arztbesuche. Bei der BAGIS oder dem Sozialamt fühlt sich keiner für BAFÖG-Empfänger zuständig, weil dieses vom Gesetz wohl ausgeschlossen sein soll. Keiner fühlt sich verantwortlich und hilft ihr. Meine Tochter ist aber auf Strom und Gas angewiesen, da sie unter einer schweren, nicht einstellbaren generalisierten Epilepsie leidet und sich 1x im Monat auf der Intensivstation im Krankenhaus wiederfindet und auch mehrmals in ihrer Wohnung oder Ausbildung umkippt und krampft. Können Sie mir bitte erklären, warum BAFÖG-Empfänger nicht wenigstens gleichgestellt werden mit Hartz IV-Empfängern? Wie kann es sein, das Nichterwerbstätige mehr finanzielle Hilfe bekommen als Behinderte, die trotz einer Krankheit versuchen eine Ausbildung zu absolvieren?

MFG Sina