Sehr geehrter Herr Schwerdt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie Sie zu Recht anmerken, ist die Pressefreiheit ein besonders wertvolles und hohes Gut. Es ist als Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung unverzichtbar und im Grundgesetz (Art. 5) ausdrücklich geschützt.
Der Deutsche Presserat ist als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle in den 1950er Jahren mit dem politischen Ziel gegründet worden, staatliche Einflussnahme auf die Medien zu verhindern. Damit sollte - insbesondere angesichts der leidvollen Erfahrungen in der jüngeren deutschen Geschichte mit Zensur und Gleichschaltung der Medien – gerade eine Pressegesetzgebung überflüssig gemacht werden. Bis heute hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass die Selbstkontrolle der beste Mechanismus ist, die Pressefreiheit zu wahren und gleichzeitig ihre Grenzen effizient zu gewährleisten.
Die gegenwärtige Medienlandschaft ist von einem sehr vielfältigen, gleichzeitig aber auch zunehmend unüberschaubarer werdenden Angebot geprägt. Angesichts dieser Entwicklung ist es besonders wichtig, dass der Deutsche Presserat als einziges institutionalisiertes Selbstkontrollorgan deutscher Printmedien zur Wahrung der Pressefreiheit und zur Beseitigung von Missständen im Pressewesen beiträgt. Seit seiner Entstehung hat sich der Presserat als eine wichtige und unverzichtbare Institution erwiesen.
Der von den ihm angehörenden Verleger- und Journalistenverbänden aufgestellte Pressekodex – insbesondere das Wahrheits- und das Trennungsgebot, der Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie das Diskriminierungsverbot von Minderheiten und die Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellungen von Gewalt und Brutalität – trägt zur Erhaltung des Qualitätsjournalismus und einer pluralistischen Medienlandschaft bei.
Aus diesem Grund begrüßt die Bundesregierung ganz besonders, dass der Presserat die freiwillige Selbstkontrolle in diesem Jahr auch auf den gesamten Bereich des Internet ausgeweitet hat und der Pressekodex somit künftig auch für die Online-Presse gilt.
Die in den vergangenen Jahren beständig hohe Zahl an Beschwerden, die an den Presserat gerichtet werden, macht deutlich, dass die Arbeit dieses Gremiums in der Öffentlichkeit wie auch bei Journalisten und Verlegern anerkannt und respektiert wird und die Kontrollmechanismen in ihrer Wirkung entsprechend angenommen werden. Sollte dies im Einzelfall nicht genügen, ist unabhängig von einer Befassung des Presserats allen, die sich durch eine Presseveröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, die weitere Veröffentlichungen untersagen und auch Schadensersatzansprüche zusprechen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.