Sehr geehrter Frau Dreher,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für den Aufenthalt von EU-Bürgern in Deutschland gibt es klare Regelungen. So können Akademiker, Auszubildende und Saisonkräfte aus den EU-Ländern ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Bei Arbeitnehmern mit einer qualifizierten Ausbildung werden nur die Arbeitsbedingungen geprüft. Ab dem 1. Januar 2014 können auch Ungelernte, die nicht Saisonkräfte sind, ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Für bulgarische und rumänische Staatsbürger gilt dann die volle Freizügigkeit in der EU.
Unionsbürger, die nicht erwerbstätig sind, haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, um Arbeit zu suchen, sind von den Leistungen auch nach dem dritten Monat ausgeschlossen. Dies gilt auch nach dem 1. Januar 2014.
Selbstständige haben nach Aufgabe ihrer selbstständigen Tätigkeit bzw. ihres Gewerbes nur dann Ansprüche, wenn die selbstständige Tätigkeit mindestens ein Jahr gedauert hat. Außerdem muss die selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und aus Gründen aufgegeben worden sein, auf die der Selbstständige keinen Einfluss hat.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einer seit 2009 rumänischen Familie mit zwei Kindern, die in Gelsenkirchen lebt, vor einigen Tagen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu- gsprochen (AZ: L 19 AS 129/13). Halten sich EU-Ausländer „nach längerer, objektiv aussichtsloser Arbeitssuche weiter im Bundesgebiet auf“, haben sie laut Urteil Anspruch darauf. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Bundesarbeitsgericht angefochten werden.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat kürzlich in einer Studie festgestellt, dass Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien nicht schlechter in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind als andere Ausländergruppen. Die Arbeitslosenquote der hier lebenden Bulgaren und Rumänen ist mit zehn Prozent etwas höher als die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Deutschland, die bei sieben Prozent liegt. Sie ist aber geringer als die der Ausländer insgesamt (16 Prozent). Das gilt auch für den Bezug von Hartz IV: Auch hier sind die Anteile etwas höher als in der Bevölkerung insgesamt (neun im Vergleich zu sieben Prozent), aber deutlich niedriger als im Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung (16 Prozent).
Zugleich weisen wir auf unsere Antwort in diese Woche auf eine ähnliche Frage von Herrn Friedländer hin.
Weitere Informationen zum Thema:
http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinf...
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26976/Dienststellen/RD-NR...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. September 2013
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am 03. Oktober 2013
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am 05. Oktober 2013
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