Sehr geehrter Herr Bucher,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bevor jemand ein Patent beantragt, sollte er sich sorgfältig über den Stand der Technik informieren und eine entsprechende Recherche durchführen oder durchführen lassen. Das dient dazu, die Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung zu beurteilen, um zum Beispiel auch kostspielige Doppel- entwicklungen zu vermeiden.
Das Rechercheverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dauert eine gewisse Zeit. Denn die Recherche darüber, ob die angemeldete Erfindung neu ist, verlangt viel Aufwand – insbesondere bei komplexen Erfindungen. Im internationalen Vergleich erreicht das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch einen guten Wert.
Eine Alternative zur Recherche durch das DPMA bietet die DEPATISnet-Datenbank, die Sie über die Homepage des DPMA erreichen. Hier können Sie im Vorfeld des Prüfungsantrages selbst recherchieren.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode die Verfahren vor dem DPMA weiter verbessert. Das Patentrecht wurde geändert; das neue Gesetz tritt Mitte Oktober 2013 in Kraft. Zahlreiche Änderungen senken dann den bürokratischen Aufwand für die Erfinder erheblich.
Neu ist unter anderem ein erweiteter Recherchebericht: Der Anmelder erhält dadurch eine deutlich genauere Einschätzung dazu, ob sein Antrag die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt, er also damit rechnen kann, dass seine Anmeldung erfolgreich ist. Die Anmeldungszeit des Patents insgesamt verringert sich dadurch. Auch wird es künftig möglich sein, online Einsicht in die Patentakten des DPMA zu nehmen.
Das Patenterteilungsverfahren wird insgesamt nutzerfreundlicher und effizienter. Unternehmer und Bürgern sparen dadurch Aufwand und Geld.
Weitere Informationen zu den Recherchemöglichkeiten finden sie auf der Seite des Deutschen Patent-und Markenamtes: http://www.dpma.de/patent/recherche/index.html
Den Entwurf des neuen Gesetzes zum Patentrecht finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710308.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 26. August 2013
1.
am 30. August 2013
2.
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