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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Einige generelle Fragen
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
Da ich Jura studiere, habe ich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich mich freuen würde.
1. Im WÜD ist der Schutz der Diplomaten geregelt. Ich verstehe das aber so, dass dies zwar für Diplomaten und Personen im diplomatischen Dienst gilt, nicht aber für Politiker. Liege ich damit richtig ?
2. I.V.m. Frage 1: Falls ich richtig liege, warum inkludiert man Politiker nicht in diesen Schutz ?
3. Ebenfalls i.V.m. Frage 1: Rein theoretisch: Sie würden das Land XY als Kanzlerin der BRD besuchen und die Polizei des Landes XY würde Ihnen die Festnahme erklären. Wie sind Sie gegen solche Exzesse geschützt ? Die WÜD greift ja hier wohl nicht durch, oder ?
4. I.V.m. mit Frage 3: Es gab ja einmal den Fall, dass der Irak Mitarbeiter der amerikanischen Botschaft festgesetzt hat. Angenommen ein Land XY würde dies mit deutschen Botschaftern tun, wie sähe der Rechtsweg aus und wo wäre der Gerichtsstand, um sich gegen solche Übergriffe zu wehren?
5. Was genau bedeutet die Einbestellung eines Botschafters ? Hat der Einbesteller einen Anspruch auf Erscheinen des Einbestellten ?
Vorab vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Duscher
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am 11. Mai 2016
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am 11. Mai 2016
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am 11. Mai 2016
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Kommentar zu Kommentar 3 am 12. Mai 2016
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am 19. Mai 2016
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am 19. Mai 2016
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am 19. Mai 2016
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