Sehr geehrte Frau von Platen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Kanzlerin hat immer wieder deutlich gemacht: Diejenigen, die hier kein Aufenthaltsrecht bekommen, die nicht als Asylbewerber anerkannt sind und keinen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention oder subsidiären Schutz erhalten, müssen unser Land auch wieder verlassen. Denn grundsätzlich gelten das Asylrecht und der Schutz für Flüchtlinge nur, solange in ihren Herkunftsländern Krieg herrscht bzw. sie dort politisch verfolgt werden.
Bund und Länder haben bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht bereits viele Verbesserungen erreicht: Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren, ist 2016 deutlich höher als in den Vorjahren. Das belegen die aktuellen Zahlen des Bundesinnenministeriums:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...
Insbesondere im Irak normalisiert sich die Lage erfreulicherweise. Nach den Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind seit 2016 sind mehr als 8.000 Iraker über die geförderte freiwillige Ausreise aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt.
Abschiebungen nach Afghanistan werden inzwischen wieder fortgesetzt. Das heißt: Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern, können dorthin zurückgeführt werden.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im vergangenen Halbjahr gehandelt. Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erleichtert die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Es sieht u.a. die Ausweitung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige vor, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht. Außerdem ist eine erleichterte Überwachung mit Hilfe von Fußfesseln möglich, wenn ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse besteht. Zudem gilt eine verschärfte Residenzpflicht für Geduldete, wenn diese ihre Rückführung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder die Staatsangehörigkeit aktiv verhindern oder verzögern.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Die Bundesregierung ist sich mit den Bundesländern einig: Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die Ausreisepflicht von Menschen durchzusetzen, die kein Aufenthaltsrecht bei uns haben. Hier bestehen nach wie vor Defizite. Wichtigste Hindernisse sind die mangelnde Kooperation der Ausreisepflichtigen, die von der Verweigerung der Kooperation bis zu Täuschungshandlungen und Untertauchen reicht. Hinzu kommen die hohe Anzahl und Dauer der Gerichtsverfahren gegen negative Asylbescheide. Zudem kooperieren die Herkunftsstaaten nicht immer bei der Identifizierung eigener Staatsangehöriger und bei der Ausstellung von Passersatzpapieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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