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Familienpolitik
Familienpolitik / Hartz IV / Sorgerecht
Guten Tag,
ich möchte ihnen heute mal meine Situation schildern. Ich bin Vollzeitangestellter als Kraftfahrer, verdiene ca € 1500,- Netto. Meine Freundin, Geschieden, alleinerziehend mit 3 Kindern, im Beschäftigungsverhältnis, derzeit im Erziehungsurlaub, bezieht für ihre Bedarfsgemeinschaft Hartz IV. Meine Freundin ist mit dem vierten Kind Schwanger, dieses ist von mir. Der Vater der anderen drei, kümmert sich nicht um die Kinder, bezahlt keinen Unterhalt und nimmt diese nur alle 14 Tage Samstag einen halben Tag. Das Sorgerecht abgeben, will er allerdings nicht, er sieht die Kinder auch nur, weil meine Freundin dies via Anwalt durchgesetzt hat. Termine mit dem Jugendamt nimmt er nicht war. Wir hatten uns bei der Arge informiert, wie es aussieht, wenn wir zusammen leben möchten. Mein Gehalt wird voll angerechnet auf alle und meine Freundin bekommt entsprechend Abzüge. Wie rechtfertigt der Staat diese Situation?
Um mit meinem eigenen Kind zusammenleben zu dürfen, fordert also der Staat von mir, dass ich für 3 weitere Kinder aufkommen muss, an welchen mir aber auch keinerlei Rechte eingeräumt werden? Ich soll also die Kosten für einen Vater übernehmen, der sich nicht kümmert, muss ihm aber alle Rechte überlassen. Und das alles nur, weil ich mit meinem eigenen Kind zusammen leben möchte. Es geht nicht ums Geld, es geht ums Prinzip.
Lieber wäre mir meinen Fall mal vorzutragen als ihn durch eine Pressestelle beantworten zu lassen die das alles nicht Interessiert.
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am 02. Juni 2013
1.
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