Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Ken Krajewski am 22. September 2014
9633 Leser · 6 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrte Damen und Herren des Bundespresseamts,

der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde bekanntermaßen zwischen den Rundfunkanstalten und den Ministerpräsidenten der Bundesländer abgeschlossen.
In § 2 Abs. 1 werden die Inhaber von Wohnungen als Beitragsschuldner angegeben.
Liegt darin nicht ein Verstoß gegen den sog. Fremdtilgungswillen gemäß §§ 267f BGB vor?
Oder verschweigen die Vermieter/Hausverkäufer (arglistig?) beim Anmieten/Kauf von Wohnungen iSdV, daß der Fremdtilgungswillen stillschweigendend eingegangen wird?
Die selbe Frage stellt sich natürlich auch für Betriebe.

MfG

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2014
    1.

    Ken,
    deiner Argumentation kann ich nicht folgen.
    .
    Zu Medien:
    Leset am 18.10.14 die taz
    (tageszeitung9.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 18. Oktober 2014
    2.

    Sehr geehrter Herr Krajewski,

    auch ich kann Ihrem Beitrag nicht folgen.

    Soll die Wirklichkeit, wie sie sich dem einzelnen Menschen darbietet und darstellt, sich an der Juristerei abarbeiten oder ist die Juristerei zur schlüssigen Klärung bislang unklarer Sachverhalte da?

    Auch durch Google habe ich die juristisch angelegten Stricke nicht entwirren können.

  3. Autor Ken Krajewski
    Kommentar zu Kommentar 1 am 19. Oktober 2014
    3.

    Warum dutzen Sie mich?

    Fakt ist, daß es sich um einen Vertrag handelt. Nicht um ein Gesetz, eine Verordnung o.Ä.
    Ebenfalls ist Fakt, daß das BGB sagt, daß ich meine kongluente Willenserklärung abgeben muss, um verpflichtet zu sein, einen Vertrag als Dritter zu erfüllen.
    Diese Willenserklärung erschließt sich mir nicht.
    Ich kann schließlich auch nicht etwas kaufen gehen und dem Verkäufer sagen, der Herr Jakob bezahlt.

  4. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 3 am 20. Oktober 2014
    4.

    Jetzt habe ich die Rechtskonstruktion in etwa verstanden, Herr Krajewski.

    Sicherlich ist ein Überhelfen einer faktischen Willenserklärung - dadurch, dass es vermeintlich oder tatsächlich fast alle tun - immer problematisch. Jedoch kann das Prinzip, dass es auf die Willenserklärung jedes Einzelnen ankommt, nicht immer durchgehalten werden.

    Beispiel wäre etwa das Anlegen von befestigten Fußwegen, entgegen der behaupteten Gewohnheit eines Einzelnen, der sagt, dass er bspw. unbefestigte Gehwege bevorzuge, weil er dort mit seinen Füßen besser abrollen kann. Was ja auch stimmt. Dennoch müsste er auch die befestigten Gehwege der Allgemeinheit durch seine Steuern mitbezahlen. Ebenso muss ich auch - obwohl ich fernverkehrsmäßig kein Freund höher Geschwindigkeiten bin, sondern von Geschwindigkeiten, die mir eine Reiselust und eine Aussicht gönnen - auch die exorbitanten Verkehrsbauwerke der anderen mitbezahlen, ohne dass ich dagegen AUS DIESEN GRÜNDEN klagen könnte oder meine Steuern einbehalten.

    Wir finden zigtausende derartige Beispiele, wo eine Gemeinschaft Investitionen und Zahlungen tätigt, in der sich Einzelne mit ihren Anliegen und auch gewichtigen Überzeugungen nicht wiederfinden.

    Auch ich habe den Rundfunk und das Fernsehen, SO WIE ES IST, nicht bestellt, dennoch schätze ich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten immer noch zehnmal höher als die privatrechtlich-kommerziellen. Freilich mit abnehmendem Unterschied und das liegt an der Quotenverhaftung der öffentlich-rechtlichen, mit der sie den privatrechtlich-kommerziellen Rundfunksendern immer ähnlicher werden.

    Nicht versuchte Zahlungsverweigerung sollte allerdings das Ziel oder nur das Mittel sein, sondern der Versuch, wieder zu qualitätsvollen Inhalten zu kommen. Schreiben Sie! Beschweren Sie sich zu recht über das, was Ihnen als Niveauabfall vorkommt! Dass Sie von den technischen Möglichkeiten per Computer, die Sie zu Hause haben und weshalb Sie hier etwas eintragen, fernsehtechnich keinen Gebrauch machen, lässt sich nicht beweisen, wo die Beweispflicht, dass Sie es tun, schlechterdings nur bei einem Überwachungsapparat, den ich nichtt wil, erbracht werden könnte.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 21. Oktober 2014
    5.

    Ken,
    wir sind alle Kindes Gottes. Aus diesem Blickwinkel
    betrachtet, sind wir Brüder. Und es klingt doch
    doch etwas befremdlich, wenn ich zu
    meinem Bruder "Sie" sage.
    .
    Allerdings sind Sie wohl kein Kind Gotte bzw.
    sie wurden nicht vom ihm beseelt. Deshalb
    ist wahrlich angebracht, diese Leute
    besser nicht mit >du< anzureden.
    .
    Natürlich können Sie etwas kaufen gehen
    und zum Verkäufer sagen, dass das
    Herr Jakob bezahlen wird.
    .
    Es ist nur fraglich, ob sich der Verkäufer
    darauf einläßt und ob ich die Einkäufe
    von Ihnen bezahlen will.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 21. Oktober 2014
    6.

    Zu: 4.
    "Schreiben Sie! Beschweren Sie sich...."
    Helmut,
    in aller Regel werden >Beschwerden<
    nach der 3f-Methode behandelt.
    .
    f ormlos
    f ristlos
    f ruchtlos

  7. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.