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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Für Eltern finanziell aufkommen
Sehr geehrte Kanzlerin,
aufgrund meiner persönlichen Situation momentan frage ich mich wie es sein kann das ich für meinen Erzeuger unterhaltspflichtig bin obwohl seit 13Jahren kein Kontakt besteht und er nie seinen Unterhaltspflichten nachgekommen ist.
Meine Existenz sowie die meines Bruders werden aktuell komplett auf den Kopf gestellt. Meine berufliche Karriere für die ich die letzten 9Jahre gearbeitet habe ist jetzt eingeschränkt da ich durch ein höheres Einkommen zu höheren Abgaben verpflichtet werde obwohl ich ja bereits durch die Steuerleistung die ich erbringe meinen Beitrag leiste. Quasi werde ich dadurch doppelt belastet.
Ich finde es müsste dazu eine andere gesetzliche Regelung geben. Hätte sich mein Erzeuger in irgendeiner Form um mich gekummert wäre ich sicher bereit gleiches zu tun.Unter diesen Umständen sehe ich es allerdings als Unding an.
Ich würde mich sehr über eine Stellungnahme ihrerseits freuen.
Vielen Dank vorab.
A.Ehrlich
Kommentare (4)Schließen
am 26. März 2015
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am 26. März 2015
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am 26. März 2015
3.
am 01. April 2015
4.
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