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Status der Beiträge
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Außenpolitik
Gezieltes Töten von Aufständischen
Sehe geehrte Frau Bundeskanzlerin,
die ISAF-Truppen der USA und anderer NATO-Länder verstehen es als Teil ihrer Aufgabe in Afghanistan, Anführer der Aufständischen auch dann gezielt zu töten, wenn diese gar nicht an Kampfhandlungen beteiligt sind ("targeting", "capture or kill"). Laut einem Bericht von SPIEGEL Online (29.1.2009) behauptet die ISAF, dass sie auf diese Weise bereits 150 Kommandeure umgebracht hat.
Viele Rechtsexperten halten ein solches Vorgehen für völkerrechtswidrig. In der Tat ist schwer zu erkennen, was der Unterschied zwischen einem Taliban-"Terroristen" ist, der einen Bundeswehrsoldaten gezielt tötet, und einem Bundeswehrsoldaten, der einen Taliban-Kämpfer gezielt tötet (außer dass wir natürlich für das Gute kämpfen, aber das tun die Taliban ja aus ihrer Sicht auch).
Meine Fragen:
(1) Hält die Bundesregierung das gezielte Töten von Gegnern außerhalb von Kampfhandlungen für völkerrechtskonform?
(2) Wenn ja, warum beteiligt sich die Bundeswehr nicht ebenfalls an solchen Maßnahmen (die militärisch sehr effektiv sein sollen)?
(3) Wenn nein, warum beteiligt sich die Bundeswehr an einem Militäreinsatz, in dem von den NATO-Partnern systematisch Kriegsverbrechen begangen werden?
Danke und mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath
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am 18. Oktober 2013
1.
am 19. Oktober 2013
2.
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