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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Gleichbehandlung
In eigener Sache
Unser Sohn (31) ist zur Zeit auf der Intensivstation im Klinikum Ansbach.
Grund: Organversagen Leber und Nieren
Die Überlebenswahrscheinlichkeit ist nach Aussage der Ärzte ca. 20%.
Das bedeutet, ohne eine Organtransplantation wird er nicht überleben.
Der Oberarzt (Intensivstation) hat versucht in den Entnahmekliniken Erlangen und Regensburg eine Aufnahme in die Warteliste für Organempfänger zu erreichen, leider ohne Erfolg.
Unser Sohn hat diese Situation selbst verschuldet durch übermäßigen Alkoholgenuss herbeigeführt, das ist unumstritten. Deshalb auch die Abweisung der Organkliniken für die Aufnahme auf die Warteliste.
Das Transplantationsgesetz gibt hier den Kliniken einen großen Spielraum für die Entscheidung über Leben und Tod.
Wir haben dazu Vergleiche durchgedacht.
Was ist, wenn ein Bergsteiger mit schlechter Ausrüstung und bei schlechtem Wetter auf den Berg steigt und abstürzt dann ist es auch selbst verschuldet. Der wird versorgt auch mit Organen.
Was ist, wenn ein Jugendlicher mit seinem neuen BMW mit 160 Sachen auf der Landstraße aus der Kurve kommt und schwer verletzt wird. Dann ist dies auch selbstverschuldet. Der wird versorgt auch mit Organen.
Im Grundgesetz ist die Gleichbehandlung eines jeden Bundesbürgers festgeschrieben.
Wir verstehen nicht was der Unterschied zwischen „selbstverschuldet; selbstverschuldet und selbstverschuldet“ ist.
Wir halten die Hände für alle auf, die Hilfe brauchen.
Wie sieht es hier mit den eigenen Leuten aus ??
Sicherlich ist dieses Schreiben etwas emotional geformt aber was würden Sie tun, wenn es um jemanden geht der Ihnen nahe steht.
Gerne erwarten wir Ihre Antwort zu diesem Anliegen.
Inge und Manfred
Kommentare (2)Schließen
am 14. November 2015
1.
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