Sehr geehrter Herr Hardt,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die IKB ist eine private Bank; mit dem zuständigen Abteilungsleiter für Banken aus dem Bundesfinanzministerium ist lediglich ein Vertreter des Bundes Mitglied im Aufsichtsrat der IKB. Zu den Anteilseignern gehört mit der KfW auch eine öffentliche Bank. Gleichwohl ist die IKB keine öffentliche Bank.
Wenn Sie kritisieren, dass mit Steuermitteln ein Konkurs der IKB verhindert wurde, sollten Sie wissen, dass so der Ausfall von Einlagen in Höhe von über 24 Mrd. Euro (18 Mrd. Euro aus dem Bankenbereich, 6 Mrd. Euro aus dem Nichtbankenbereich) verhindert werden konnte. Wäre es zu einer Insolvenz gekommen, wären unter anderem - neben sonstigen Risiken für den gesamten deutschen Finanzmarkt - Einlagen gefährdet gewesen – mit deutlich höheren Folgen für den Steuerzahler als bei den jetzt eingesetzten 1,3 Mrd. Euro.
Inwieweit der ehemalige Vorstand der IKB zivil- und/oder strafrechtlich in Anspruch genommen werden kann, können wir nicht beurteilen. Unseres Wissens ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Pflichtverstöße.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium/Thema Geld und Kredit:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53510/DE/Wirtsch...
Wir verweisen auch auf die Regierungserklärung des Bundesministers der Finanzen Peer Steinbrück zur Lage der Finanzmärkte im Deutschen Bundestag am 15.02.2008:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53510/DE/Presse/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.