Sehr geehrter Frau Wagener,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bundesregierung ist es wichtig, Kinder und Jugendliche umfassend vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen. Jeder einzelne Fall von Kindesmisshandlung ist einer zu viel. Deshalb haben Bund, Länder und Kommunen schon vielfältige Anstrengungen unternommen, um Lücken im Kinderschutz zu identifizieren und zu schließen.
Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz enthält präventive und intervenierende Maßnahmen, um wirksam gegen Missbrauch vorzugehen.
Die Initiative „Frühe Hilfen“ unterstützt Familien bei der Erziehung, um Überforderung und im schlimmsten Fall Kindesvernachlässigung oder –misshandlung im engsten Umfeld vorzubeugen. Außerdem wird der Informationsaustausch von Einrichtungen der Jugendhilfe, von Gesundheitsämtern und von Polizei- und Ordnungsbehörden gestärkt.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlichen Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dadurch können Personen, die wegen einschlägiger Straftaten gegen Minderjährige verurteilt worden sind, effektiv von der Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.
Mehr zum Bundeskinderschutzgesetz:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=1198...
Bei der zivil- und strafrechtlichen Aufarbeitung von Missbrauchsfällen besteht oft das Problem, dass Betroffene erst nach vielen Jahren in der Lage sind, über die erlittenen Taten zu sprechen. Das Gesetz zur Stärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) hat deshalb die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche verlängert.
Mehr zum StORMG:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/STORMG...
Der staatliche Schutzauftrag ist und bleibt für die Bundesregierung von großer Bedeutung. Daher wird auch die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs fortgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. Dezember 2013
1.
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