Sehr geehrte Frau Pohl,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bund der Steuerzahler führt in seinem jährlich herausgegebenen "Schwarzbuch" Einzelfälle auf, in denen es seiner Ansicht nach zur Verschwendung von Steuergeldern gekommen ist. Entsprechende Presseveröffentlichungen erwecken dabei immer wieder der Eindruck, dass die öffentlichen Haushalte in Deutschland mit Steuergeldern nicht sparsam umgehen und Verschwendung auf der Tagesordnung steht.
Dem müssen wir entschieden widersprechen. Denn durch das Heraussuchen einiger Sonderfälle und ihre überzeichnete Darstellung entsteht ein falscher Gesamteindruck.
Natürlich kommen in einer Verwaltung auch Fehler vor, wie überall, wo Menschen arbeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint es aber nicht angebracht, in jedem Fall von Verschwendung oder gar der Erfüllung von Straftatbeständen zu sprechen. Hierzu bedarf es einer eingehenden Prüfung des konkreten Einzelfalles. Dies geschieht auch. Insbesondere die Tätigkeit der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder ist dabei von großer Bedeutung. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages prüft überdies sorgfältig jeden Rechtsverstoß und jede Form öffentlicher Verschwendung und verfolgt sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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