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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Oliver Timm am 10. Februar 2010
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Familienpolitik

Selbstbehalt bei Kindesunterhalt

sehr geehrte Kanzlerin,

warum wird im Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle nicht die ortsübliche Miete berücksichtigt?
Es wird immer statisch mit einer festen Warmmiete von 360€ gerechnet.
Ich wohne im Großraum München bin berufstätig und zahle auch gerne für meine Kinder (verdiene 2600€ Brutto).
Einem HartzIV Empfänger werden bei einer Person 473 € kalt bezahlt (Tabellenwert der Stadt München).
Ich zahle günstige 580€ warm, wobei mir aber nur 900€ insgesamt als Selbstbehalt zustehen. Also bleiben mir als Berufstätiger gerade 320€ zum leben übrig (Strom, Kleidung, Nahrung, Fahrzeug und etc.).
Im Vergleich hat ein HartzIV Empfänger hier 359€.

Mit freundlichen gruß
O. Timm