Sehr geehrte Frau Fibig,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Ehegattensplitting ist kein Steuervorteil für Ehepaare, sondern ergibt sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Das unbeschränkte Ehegattensplitting entspricht dem Leitbild der Ehe als umfassender Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft.
Der geltende progressive Steuertarif richtet sich nach dem Leistungs- fähigkeitsprinzip, das heißt, dass jeder nach seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Ein Ehepaar (zwei Personen) befindet sich ganz offensichtlich nicht in der gleichen wirtschaftlichen Lage wie ein Alleinstehender mit insgesamt gleich hohem Einkommen. Daher ist eine unterschiedliche Besteuerung im Sinne der Steuergerechtigkeit zwingend erforderlich.
Eine Möglichkeit dafür ist das Splitting. Beim Splitting zahlen Ehegatten das Doppelte der Steuer, die nach dem Grundtarif auf die Hälfte des Gesamt- einkommens entfällt. Wenn eine Frau 4000 Euro verdient und ihr Mann nichts, dann zahlt dieses Paar gleich viel Steuern wie das Paar, bei dem beide 2000 Euro verdienen. Das ist genau so viel wie zwei Ledige mit identischem Einkommen. Dafür sorgt das Splitting, und das ist auch gerecht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt das Splitting eine sachgerechte Besteuerung von Ehepaaren dar und ist nicht beliebig veränderbar. Der Splittingtarif beruht auf der Überlegung, dass die Ehepartner das Haushaltseinkommen gemeinsam erwirtschaften und über die Verwendung des Einkommens auch gemeinsam entscheiden.
Die ersatzlose Abschaffung des Ehegatten-Splittings wäre daher rechtlich nicht möglich. Die Bundesregierung kann jedoch das Splittingverfahren im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen fortentwickeln. So könnte der Staat auch unverheiratete Paare mit Kindern unterstützen, etwa durch die stufenweise Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting.
Mehr Informationen zum Ehegattensplitting:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=188076.html
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=195978.html
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=196372.html
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=195940.html
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 25. März 2013
1.
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