Beantwortet
Autor Elke McMillan am 06. Oktober 2009
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Innenpolitik

Volksentscheid ins Grundgesetz

Sehr geehrte Frau Merkel,
nur zur Einleitung: da die Demokratie eine Volksherrschaft ist, sollte das Volk bei diversen Themen abstimmen können, denn natürlich ist die Meinung des Volkes maßgeblich. Deshalb gehört der Volksentscheid ins Grundgesetz. Die große Mehrheit der Abgeordneten befürwortet den Volksentscheid. Auch Herr Seehofer und Herr Westerwelle haben sich im Wahlkampf für den
Volksentscheid ausgesprochen. Sogar 65 Prozent der CDU-Wähler befürworten Volksentscheide. Warum wehren Sie sich gegen den Volksentscheid? Was befürchten Sie? Insbesondere, wenn die Mehrheit der Menschen ebenfalls für einen Volksentscheid ist.
Mit freundlichen Grüßen
E. McMillan

+2078

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. November 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau McMillan,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Fragen zu den Themen Volksentscheid, Volksabstimmung bzw. Volksbegehren haben wir in diesem Forum bereits mehrfach beantwortet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf die folgenden Antworten verweisen:

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/19539#post_20211

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/22953#post_23638

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/16339#post_16821

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung