Sehr geehrter Herr Herwig,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Bildungspaket mit Unterstützung für Nachhilfe in der Schule, einem Zuschuss für Freizeitaktivitäten, warmen Schulmittagessen und Fahrtkostenhilfe wurde für bedürftige Kinder auf den Weg gebracht. Bildung soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Von den Leistungen des Bildungspakets profitieren die Kinder in der Grundsicherung, Kinder von Wohngeldempfängern und Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten. Zudem ist davon auszugehen, dass arbeitslose Eltern irgendwann wieder Beschäftigung finden, so dass es sich um eine vorübergehende Unterstützung in einer bestimmten Lebenssituation handelt.
Da wir Ihre Einkommenssituation nicht beurteilen können, bitten wir Sie, sich an die zuständigen Stellen vor Ort zu wenden und prüfen lassen, ob Ihre Kinder evtl. Leistungen aus dem Bildungspaket beziehen können.
Für Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Bezieher ist im Regelfall die Kommune im Jobcenter zuständig, in allen anderen Fällen (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag) geben Stadt- oder Gemeindeverwaltung unmittelbar Auskunft, wer der zuständige Ansprechpartner ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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