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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Norbert Stamm am 05. März 2012
13718 Leser · 1 Kommentar

Innenpolitik

Marktkonformität

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Sie sagten am 2. September 2011 (etwa zu hören im Deutschlandfunk):

“Wir leben ja in einer Demokratie und das ist eine parlamentarische Demokratie und deshalb ist das Budgetrecht ein Kernrecht des Parlaments und insofern werden wir Wege finden, wie die parlamentarische Mitbestimmung so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist.”

Seitdem ist nun ein halbes Jahr vergangen und ich möchte Sie gerne fragen, ob und welche Wege Sie gefunden haben.

Ich stelle mir diese Suche nicht leicht vor, denn auch wenn Sie als Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik zu bestimmen haben, so sind Sie doch an Gesetz und Recht gebunden, und auch Bundestag und Bundesrat haben ja etwas mehr Mitbestimmungsrechte als etwa ein Betriebsrat. Zudem sind Sie, Frau Bundeskanzlerin, durch Ihren Amtseid verpflichtet, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen - das keine Marktkonformität kennt, jedoch unabänderlich festlegt, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Mir kommen Zweifel, ob eine marktkonforme parlamentarische Mitbestimmung damit vereinbar ist, oder nicht besser die Wirtschaftsordnung in Deutschland grundgesetzkonform sein sollte, auch wenn dies eine größere Distanz zu den globalen Finanzmärkten verlangen würde?

Ihrer Antwort, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sieht mit großem Interesse entgegen

und grüßt Sie freundlich

Norbert Stamm.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Stamm,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundeskanzlerin misst der Beteiligung des Parlaments in der Europapolitik große Bedeutung bei. Das gilt natürlich in besonderer Weise für das Haushaltsrecht. Genau darum geht es, wenn die Bundeskanzlerin das Budgetrecht als „ein Kernrecht des Parlaments“ bezeichnet.

Die Äußerung der Bundeskanzlerin, die Sie zitieren, stammt vom Herbst letzten Jahres. Am 29. September 2011 hat der Deutsche Bundestag der Erweiterung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF mit großer Mehrheit zugestimmt. In diesem Zusammenhang hat der Bundestag auch seine Beteiligungsrechte bei weiteren Entscheidungen zur EFSF gesetzlich klar geregelt. Bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte wurde darauf geachtet, dass die EFSF handlungsfähig bleibt und schnell auf Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren kann.

Vor diesem Hintergrund werden die parlamentarischen Beteiligungsrechte auch in den Debatten im Rahmen der Ratifizierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM eine zentrale Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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  1. Autor Norbert Stamm
    am 09. März 2012
    1.

    Nachtrag:

    Das Manager Magazin meldete am 4. März, dass sich führende deutsche Manager in die Kapitalismusdebatte eingeschaltet haben und die gegenwärtige „echte Krise“ auf die entfesselten Finanzmärkte zurückführen.
    (http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/0,2828,...)
    Abstand von den Finanzmärkten könnte also der Realwirtschaft eher nützen als schaden, und der Gesellschaft, der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie sowieso.

    Der Leiter des Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitutes (HWWI) Thomas Straubhaar vertrat in einem Interview mit der „Financial Times Deutschland“ am 5. März die Auffassung, die neoliberalistische Volkswirtschaftstheorie habe sich aufgrund der verheerenden Folgen der von ihr empfohlen Deregulierung – insbesondere der Finanzwirtschaft - als falsch erwiesen. Zudem dürfe die Ökonomie nicht der einzige Gesichtspunkt sein, sondern der Rat von Historikern, Psychologen und Soziologen müsse ebenfalls in die Politikempfehlungen einfließen. (http://www.ftd.de/politik/konjunktur/:ftd-interview-mit-t...)

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