Sehr geehrter Herr Stamm,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundeskanzlerin misst der Beteiligung des Parlaments in der Europapolitik große Bedeutung bei. Das gilt natürlich in besonderer Weise für das Haushaltsrecht. Genau darum geht es, wenn die Bundeskanzlerin das Budgetrecht als „ein Kernrecht des Parlaments“ bezeichnet.
Die Äußerung der Bundeskanzlerin, die Sie zitieren, stammt vom Herbst letzten Jahres. Am 29. September 2011 hat der Deutsche Bundestag der Erweiterung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF mit großer Mehrheit zugestimmt. In diesem Zusammenhang hat der Bundestag auch seine Beteiligungsrechte bei weiteren Entscheidungen zur EFSF gesetzlich klar geregelt. Bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte wurde darauf geachtet, dass die EFSF handlungsfähig bleibt und schnell auf Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren kann.
Vor diesem Hintergrund werden die parlamentarischen Beteiligungsrechte auch in den Debatten im Rahmen der Ratifizierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM eine zentrale Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. März 2012
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