Sehr geehrter Herr Schäfer,
zunächst bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen für Ihr freundliches Angebot, sich als Bürger für Ihre Stadt einzusetzen. Das ist nicht selbstverständlich! Und ich kann auch Ihr Anliegen - wie sicher viele weitere Radfahrerinnen und Radfahrer - sehr gut verstehen.
Insgesamt werden mehr als 37 Prozent aller Wege in Münster mit dem Fahrrad zurückgelegt. Dass das Radfahren ohne Hindernisse deutlich bequemer ist, daran besteht kein Zweifel.
Bei der von Ihnen genannten Schranke an der Einmündung des Schleusenwegs handelt es sich jedoch um eine erforderliche Sperre. Der Schleusenweg ist abschüssig in Richtung Niedersachsenring, der Ring selbst ist stark befahren. Die Umlaufschranke dient somit der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Grundsätzlich richtet sich die Stadtverwaltung Münster bei der Errichtung der Schranken nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für eine bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des Straßenraums. Auch die Umlaufschranke am Schleusenweg entspricht diesen Empfehlungen. Das bedeutet:
• Die Umlaufschranken selbst sind kontrastreich und farblich gesichert.
• Sie sind mit einem Abstand von 1,50 m ausreichend auseinander gesetzt. Nach der Empfehlung würden sogar 1,30 m bereits ausreichen.
• Die Einfahrt ist 1,50 m breit. Sie berechnet sich nach der Wegebreite – vorgesehen sind Breiten von 1,15 m bis 1,50 m.
• Die Bewegungsfläche zwischen dem Gehweg des Niedersachsenrings und der Umlaufschranke beträgt 3,50 m; die Empfehlung setzt hier ab 1,50 m an.
Durch die zurückgesetzte Umlaufschranke entsteht eine großzügige Aufstellfläche. Aus dieser Position und mit der guten Einsicht auf die Straße ist das Einfahren auf den Radweg und das Überqueren der Straße über die Ampel gut und sicher möglich.
Dennoch sind wir bemüht, auf unnötige Umlaufschranken zu verzichten – so geschehen zum Beispiel 2006, als nach umfassender Prüfung insgesamt 23 der Schranken umgebaut wurden.
Darüber hinaus wird in regelmäßigen Abständen der tatsächliche Bedarf am Umlaufschranken im Stadtgebiet geprüft. Bis zum nächsten Jahr werden acht weitere Umlaufschranken umgebaut. 80 weitere sind bereits aufgenommen. Die Prüfung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden – die Umsetzung der dann zu ändernden Maßnahmen ist ab dem kommenden Jahr vorgesehen.
Ich glaube, anhand dieses Vorgehens wird deutlich, dass der Um- und Abbau von Umlaufschranken grundsätzlich jederzeit möglich ist. Dabei ist es hilfreich, wenn – wie in Ihrem Fall – auch Bürgerinnen und Bürger auf die Schranken aufmerksam machen, die eventuell entfallen können.
Die Entfernung der Schranken ist jedoch nur dann möglich, wenn das Wohl aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt wird und die Verkehrssituation eigenständiges und sicheres Verhalten auch ohne die entsprechenden Vorrichtungen zulässt.
Mit freundlichen Grüßen