Sehr geehrte M. K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass Sie schlechte Erfahrungen mit anderen Hundebesitzern gemacht haben, ist bedauerlich. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass das städtische Ordnungsamt auf jeden Fall Kontrollen in Sachen Hundehaltung durchführt. Die Verstöße gegen die im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegten Regelungen halten sich so in einem noch vertretbaren Rahmen. Die Devise des Amtes lautet in diesem Zusammenhang – und wie in anderen Bereichen auch – „Soviel Kontrolle wie nötig“ und nicht „Soviel Kontrolle wie möglich“. Letzteres ist angesichts der allgemein beschränkten Personalsituation auch gar nicht umsetzbar. Ihre Forderung, mehr Mitarbeiter im Ordnungsamt einzustellen, ist zwar nachvollziehbar, aber in Zeiten knapper Kassen leider nicht so ohne Weiteres umsetzbar.
Mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln überprüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hunde sowie ihre Frauchen und Herrchen – und das in allen Stadtteilen. Es konnte dabei nicht festgestellt werden, dass es in Hiltrup besonders viele Hunde gibt.
Die Kontrollen des Ordnungsamtes finden sowohl im Rahmen der allgemeinen Streifengänge in Dienstuniform als auch in separaten Kontrollen in Zivilkleidung statt. Das heißt, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer direkt dem Ordnungsamt zugeordnet werden können.
Im Jahr 2011 wurden bei den Kontrollen 197 Verstöße gegen die Anleinpflicht und 15 Verstöße gegen die Maulkorbpflicht festgestellt. Ähnliche Zahlen gab es auch im Jahr 2010. In Hiltrup wurden 2011 insgesamt 15 ausgedehnte Hundekontrollaktionen durchgeführt.
Das Ordnungsamt macht auch Hausbesuche, um nicht angemeldete Hunde zu finden. Diese werden allerdings nur durchgeführt, wenn es einen konkreten Anlass gibt. Im Rahmen der Arbeit des Ordnungsamtes gibt es jedoch auch andere Ermittlungen, die einen Hausbesuch nötig machen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten bei diesen Besuchen auch verstärkt auf eventuell vorhandene, nicht angemeldete Hunde. Diese Vorgehensweise hat sich in der Vergangenheit ausgesprochen bewährt und ist auch personell leistbar.
Auch die Sachkunde zur Hundehaltung wird vom Ordnungsamt überprüft. 2010 wurden 322 Hunde von ihren Halterinnen und Haltern beim Amt gemeldet. Das bedeutet, dass allein im vergangenen Jahr bei 322 Personen die notwendige Sachkunde zur Hundehaltung kontrolliert werden musste. Bei großen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde der Halterin bzw. des Halters ausreichend, bei Hunden bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu) sowie den gefährlichen Hunden (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) gelten noch zusätzliche Vorschriften des Landeshundesgesetztes Nordrhein-Westfalen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird neben den Kräften des Service- und Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes auch durch die Polizei kontrolliert.
Um gegen die Halterinnen und Halter von aggressiven Hunden vorzugehen, benötigt das Ordnungsamt eine schriftliche Anzeige. Wenn möglich, sollten in dieser auch genaue Angaben zu weiteren Zeugen gemacht werden, die den angezeigten Vorfall bestätigen können. Liegt keine schriftliche Anzeige vor, ist ein eingeleitetes Verfahren nicht rechtssicher möglich und daher erfolglos.
Ich möchte Sie deshalb bitten: Falls Sie einen konkreten Vorfall mit aggressiven Hunden zur Anzeige bringen möchten, tun Sie dies schriftlich. Denn nur so hat das Ordnungsamt die Möglichkeit, Ihrem Anliegen auch nachzugehen.
Zu guter Letzt möchte ich Sie noch auf ein Pilotprojekt des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz aufmerksam machen: Das unterhält aktuell zehn Hundetütenspender im Stadtgebiet. Durch den Rat wurde das Amt beauftragt im Zeitraum vom 31. Mai bis 30. Dezember 2011 die Wirksamkeit dieser Spender zu testen. Ein Ergebnis liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen