Sehr geehrter Herr Seegert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erlaubt die Öffnung von Geschäften bis zu einer Dauer von fünf Stunden an jährlich höchsten vier Sonn- und Feiertagen. Darunter darf auch ein Adventssonntag fallen. Auf dieser Grundlage basierend haben der Einzelhandelsverband und die Initiative Starke Innenstadt (ISI) im vergangenen Jahr mit dem 4. Dezember auch einen der Adventssonntage ins Rennen um die Genehmigung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage geschickt. Wie in den Vorjahren gab es aber auch 2011 keine Mehrheit für diesen Vorschlag – er wurde in der Ratssitzung am 6. April 2011 erneut abgelehnt.
Die Stadtverwaltung hat dem Rat nach Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit eine Genehmigung des Antrages empfohlen: Zum einen waren die rechtlichen Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes erfüllt, zum anderen – darauf haben Sie in Ihrer Anfrage ja ebenfalls aufmerksam gemacht – genehmigen auch viele andere Städte und Gemeinden in Münsters Umland einen verkaufsoffenen Sonntag in der Adventszeit und machen damit sehr positive Erfahrungen. Die Verwaltung hielt es deshalb für unterstützenswert, den vom Gesetzgeber eingeräumten Entscheidungsrahmen zu nutzen.
Die rechtliche Situation sieht allerdings so aus, dass die Entscheidung über die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen beim Rat liegt. Ich bin – trotz der Empfehlung der Stadtverwaltung für einen der Adventssonntage – der Meinung, dass wir diese Entscheidung unbedingt respektieren sollten.
Wie der Rat in diesem Jahr abstimmen wird, bleibt noch abzuwarten: Aktuell sind die neuen Anträge seitens des Einzelhandelsverbandes und der Initiative Starke Innenstadt (ISI) unterwegs zur Stadtverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen