Sehr geehrter Herr Hermanns,
die Prüfung, inwieweit Grünpfeile an den von Ihnen angegebenen Stellen zulässig und sinnvoll wären, ist in der Zwischenzeit erfolgt. Für Ihre Geduld möchte ich mich bedanken. Ihre Anregungen wurden zudem in der letzen Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen erörtert. Dieses Gremium bereitet Entscheidungen vor - ihm gehören u.a. die Polizei, die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke, das Tiefbauamt, die Verkehrsplanung und die Straßenverkehrsbehörde an.
Folgendes Ergebnis wurde mir von der Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes mitgeteilt:
Bei dem von Ihnen angeregten Grünpfeil handelt es sich um ein Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (VZ 720). Es ist richtig, dass im Jahr 2006 im Stadtgebiet nach entsprechenden Anträgen der CDU-Ratsfraktion und des Automobil-Club Münster e.V. umfänglich geprüft worden ist, ob und wo im Stadtgebiet zusätzliche Grünpfeile angeordnet werden können. Seinerzeit wurden an sechs sogenannten Lichtsignalanlagen (Ampeln) insgesamt sieben neue Grünpfeile angebracht. Unter anderem ist für die Rechtsabbieger aus der Straße Im Hagenfeld in Richtung Hoher Heckenweg ein Grünpfeil installiert worden. Leider mussten zwei der Grünpfeilregelungen in der Zwischenzeit aus Verkehrssicherheitsgründen wieder entfernt werden.
Aktuell sind im Stadtgebiet an 13 Ampeln Grünpfeile installiert.
Sie regen Grünpfeile für Radfahrer an. Dabei ist jedoch zunächst zu bedenken, dass Grünpfeile für sämtliche Verkehrsteilnehmer gelten – das heißt für alle, die das Rotlicht beachten müssen, an dem der Grünpfeil angebracht ist. Eine Begrenzungsmöglichkeit nur auf Radfahrer besteht nicht. An den von Ihnen angeführten Ampeln würde der Pfeil also nicht nur für die Radfahrer, sondern auch für die Kraftfahrer gelten.
Folgende Ausschlussgründe ergeben sich deshalb leider für die von Ihnen vorgeschlagenen Standorte:
1. Hörsterstraße für die Rechtsabbieger in die Straße Vossgasse:
Hier besteht für die indirekt in den Alten Fischmarkt linksabbiegenden Radfahrer eine markierte sogenannte Aufstellfläche im Einmündungstrichter der Hörsterstraße. Diese befindet sich direkt in der Fahrbewegung der Rechtsabbieger aus der Hörsterstraße, so dass mit der Installierung des Grünpfeils Gefährdungen der im Bereich der Aufstellfläche wartenden Radfahrer zu erwarten wären. Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen schließt deshalb die Installierung der Grünpfeilregelung aus.
2. Kanalstraße für die Rechtsabbieger in die östliche Maximilianstraße
Hier ist die östliche Maximilianstraße als Einbahnstraße in Richtung der Kanalstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass Kraftfahrer nicht als Rechtsabbieger in die Maximilianstraße einfahren dürfen. Lediglich die Radfahrer dürfen rechts abbiegen, da ein Radweg für die Gegenrichtung der Einbahnstraße ausgewiesen ist. Durch die Installierung eines Grünpfeils würden die Kraftfahrer stark irritiert. Es müsste damit gerechnet werden, dass Kraftfahrer unerlaubterweise gegen die Einbahnrichtung einbiegen würden. Auch hier ist deshalb die Installierung eines Grünpfeils aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Für weitere Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@stadt-muenster.de gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen